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Dolmetschen

Allgemeine Informationen

Was bedeutet eigentlich „Dolmetschen“?

Beim Dolmetschen wird ein gesprochener Text mündlich aus einer Ausgangssprache in eine Zielsprache übertragen. Die Ausgangssprache ist die Sprache, in der der Originaltext gesprochen wird. Mit Zielsprache wird die Sprache bezeichnet, in die das Gesprochene übertragen wird.

Beispiel: Sie veranstalten eine Konferenz mit Deutsch und Englisch als Arbeitssprachen. Wird nun ein deutscher Vortrag ins Englische gedolmetscht, ist Deutsch die Ausgangssprache und Englisch die Zielsprache.

Braucht man dazu einen Gewerbeschein? Ja!

Wie werden die Kosten für eine Dolmetschung berechnet?

Dolmetscherinnen und Dolmetscher stellen für ihre Arbeit je nach Dauer Halbtages- oder Ganztagessätze in Rechnung. Die Gesamtkosten der Dolmetschung sind von der Anzahl der Sprachen, der gewünschten Art der Dolmetschung, der Dauer des Einsatzes abhängig. Auch die Anreise, Verpflegung und Unterbringung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern muss – sofern der Einsatz nicht am Berufswohnsitz stattfindet – abgegolten werden. Wird ein Dolmetschauftrag abgesagt, muss mit Stornokosten gerechnet werden. Die Stornobedingungen werden üblicherweise bei Vertragsabschluss vereinbart. Eine empirische Erhebung über die am österreichischen Markt verwendeten Honorarsätze finden Sie im Honorarspiegel Dolmetschen.

Welche Arten des Dolmetschens gibt es?

Je nach Anforderungen kommt eine der folgenden Dolmetscharten zum Einsatz:

  • Simultandolmetschen
  • Konsekutivdolmetschen
  • Flüsterdolmetschen

Was ist Simultandolmetschen?

Beim Simultandolmetschen hören die Dolmetscherinnen und Dolmetscher den mündlichen Text (Rede, Vortrag, Diskussion etc.) über einen Kopfhörer in einer schallisolierten Kabine und dolmetschen zeitgleich über ein Mikrofon in die gewünschte Zielsprache. Dieser Vorgang ist komplex und erfordert höchste Konzentration. Um eine hohe Qualität der Dolmetschung zu gewährleisten, müssen die Simultandolmetscherinnen und -dolmetscher alle 20-30 Minuten eine Pause machen. Daher sind für jede Sprache immer mindestens zwei Dolmetscherinnen und Dolmetscher notwendig, die einander ablösen. Als Dolmetschtag gilt eine maximale Arbeitszeit von acht Stunden Anwesenheit inklusive Pausen. Darüber hinausgehende Leistungen wie z. B. Überstunden werden zusätzlich abgegolten. Für Simultankabinen gelten bestimmte technische Normen. Richtlinien zur Planung und Ausführung von Simultankabinen enthalten die Normen ISO 2603 und DIN 2603 sowie das Normblatt ISO 4043-1981 „Mobile Booths and Equipment“ für transportable Kabinen.

Charakteristika des Simultandolmetschens:

  • kein Zeitverlust
  • beliebig viele Sprachen
  • technische Ausrüstung erforderlich (Simultananlage, Tonanlage, Mikrofone, technisches Personal)
  • Zahl der Zuhörerinnen und Zuhörer unbegrenzt

Was ist Konsekutivdolmetschen?

Beim Konsekutivdolmetschen wird ein gesprochener Text im Nachhinein in die Zielsprache übertragen. Ein Redebeitrag wird dabei im Ganzen oder bei schwierigen Themen in Teilen (einzelne Sätze) vorgetragen und im Anschluss gedolmetscht. Bei längeren Passagen verwendet die Dolmetscherin bzw. der Dolmetscher als Gedächtnisstütze eine spezielle Notizentechnik. Das Konsekutivdolmetschen geht mit einem erhöhten Zeitaufwand einher und ist daher eher für kleine Arbeitsgruppen, Verhandlungsrunden oder Tischreden geeignet. Es kommt auch dann zum Einsatz, wenn keine Technik vorhanden ist (z. B. bei Gericht oder Behörden).

Charakteristika des Konsekutivdolmetschens:

  • keine technische Ausrüstung notwendig
  • erhöhter Zeitaufwand
  • nur bei zweisprachigen Veranstaltungen sinnvoll (z. B. Russisch – Deutsch)
  • Zahl der Zuhörerinnen und Zuhörer unbegrenzt
  • Dolmetscherin bzw. Dolmetscher benötigt einen Sitzplatz mit Schreibmöglichkeit für etwaige Notizen

Was ist Flüsterdolmetschen (Chuchotage)?

Die Wortmeldung wird zwar „simultan“, aber mit leiser Stimme ohne technische Hilfsmittel für höchstens zwei Personen gedolmetscht. Es gilt zu bedenken, dass Flüsterdolmetschen den Geräuschpegel im Saal erhöht und für DolmetscherInnen und ZuhörerInnen gleichermaßen anstrengend ist. Flüsterdolmetschen ist vergleichbar mit Simultandolmetschen unter erschwerten Bedingungen, daher benötigen Sie auf jeden Fall zwei DolmetscherInnen, die einander abwechseln. Ausgenommen sind Kurzeinsätze bis zu maximal einer Stunde. Ist die Dolmetschung für mehr als zwei Personen vorgesehen, ist außerdem eine Führungsanlage („Flüsterkoffer“) als technisches Hilfsmittel erforderlich. Eine Führungsanlage ist keineswegs ein vollwertiger Ersatz für eine Simultananlage, kann aber bei Veranstaltungen, die Mobilität erfordern (Werksführungen, Besichtigungen etc.), sehr gute Dienste leisten.

Charakteristika des Flüsterdolmetschens:

  • kein Zeitverlust
  • je nach Zahl der Zuhörerinnen und Zuhörer entweder ohne technische Ausrüstung oder mit Flüsterkoffer
  • Dolmetscher/Dolmetscherin steht bzw. sitzt hinter oder neben der Person, für die gedolmetscht wird, und flüstert
  • ist für die anderen Anwesenden störend
  • üblicherweise nur in eine Sprachrichtung
  • Sitzplatz, der gutes Hören für die Dolmetscherin bzw. den Dolmetscher ermöglicht
  • Zahl der Zuhörerinnen und Zuhörer stark begrenzt (ein bis zwei Personen, mit Flüsterkoffer bis etwa 20 Personen)

Welche Dolmetschsituationen gibt es?

Dolmetschen wird in den verschiedensten Situationen eingesetzt: bei Konferenzen, in den Medien (Fernsehen), bei Gericht und Behörden und bei Geschäftsverhandlungen. In den letzten Jahren hat das sogenannte Kommunaldolmetschen an Bedeutung gewonnen. Damit wird das Dolmetschen für Einzelpersonen oder Familien bei Behörden, Ämtern und den Institutionen des Gesundheitswesens bezeichnet.

Wo kann ich mich in Österreich zur Dolmetscherin bzw. zum Dolmetscher ausbilden lassen?

In Österreich werden Dolmetschen und Dolmetschwissenschaften an drei Universitätsinstituten in Wien, Graz und Innsbruck gelehrt. In der Regel werden drei Sprachen (Bildungssprache bzw. A-Sprache, aktive Fremdsprache bzw. B-Sprache, passive Fremdsprache bzw. C-Sprache) studiert. Im Zuge der Umsetzung des Bolognaprozesses haben die universitären Ausbildungsstätten in Wien, Graz und Innsbruck bereits das dreiteilige Studium mit BA-, MA- und Doktoratsabschlüssen eingeführt. Aufgrund früherer Studienpläne können universitär ausgebildete Dolmetscherinnen und Dolmetscher auch die folgenden Titel tragen:

  • Mag. phil. oder Dr. phil.
  • Dipl.-Dolm. (für Übersetzen und Dolmetschen)
  • Akad. Ü. (Kurzstudium)

Studium abgeschlossen?

Ausgebildete und aktive Dolmetscherinnen und Dolmetscher haben die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Peer-to-Peer-Verfahrens von UNIVERSITAS Austria zertifizieren zu lassen. Die genauen Zertifizierungskriterien finden Sie unter Zertifizierung im Mitgliederbereich.

Gebärdensprachdolmetschen

Was ist die Gebärdensprache?

In Österreich gibt es rund 10.000 gehörlose Menschen, deren Muttersprache die Österreichische Gebärdensprache ist, und viele weitere Personen, die die Gebärdensprache nutzen, etwa Personen mit unterschiedlichen Hörbehinderungen, Familienangehörige von gehörlosen Personen, in der Bildung und im Sozialbereich tätige Personen usw. Durch Gebärdensprachdolmetschungen und Übersetzungen in die Gebärdensprache (in der Form von Gebärdensprachvideos) werden dieser Bevölkerungsgruppe barrierefreie Kommunikation, Zugang zu Wissen sowie gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht. Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher kommen bei unterschiedlichsten Anlässen wie Amtswegen und Arztbesuchen, Aus- und Weiterbildungen, Vorträgen und Kongressen etc. zum Einsatz. Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) ist eine natürliche und linguistisch vollwertige Sprache mit einer eigenen Grammatik und Syntax, die in Österreich seit 2005 durch die Bundesverfassung als eigenständige Sprache anerkannt ist. Gebärdensprachen unterscheiden sich je nach Land und auch nach Region innerhalb eines Landes. Für internationale Veranstaltungen wurde daher eine Hilfssprache entwickelt, die oft als International Sign (IS) oder Gestuno bezeichnet wird. Auch wenn es sich hierbei nicht um eine vollwertige Sprache handelt, bietet es doch eine Kommunikationslösung für Veranstaltungen mit gemischtem Publikum.

Wie funktioniert das Gebärdensprachdolmetschen?

Beim Gebärdensprachdolmetschen wird meist zwischen einer gesprochenen Sprache und einer Gebärdensprache gedolmetscht, in Österreich im Allgemeinen zwischen Deutsch und Österreichischer Gebärdensprache. In den meisten Situationen erfolgt die Dolmetschung simultan, d. h. gleichzeitig. Da die beiden Sprachen auf unterschiedlichen Kanälen übertragen werden, sind normalerweise keine technischen Einrichtungen, wie etwa Dolmetschkabinen, erforderlich, es sei denn es sind aufgrund der Umstände, etwa bei großen Bühnen, Mikrofon und Kopfhörer notwendig. Bei Zweiergesprächen sind Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher vorzugsweise neben dem hörenden Gesprächspartner positioniert, damit die gehörlose Person beide im Blick hat. Bei Gesprächsrunden sollte die Dolmetscherin oder der Dolmetscher der gehörlosen Person gegenübersitzen. Bei Veranstaltungen mit gehörlosen Personen im Publikum sollte die Dolmetscherin oder der Dolmetscher neben oder in der Nähe der vortragenden Person stehen, wenn es eine Bühne gibt, üblicherweise auf oder neben der Bühne.

Wie kann ich Gebärdensprachdolmetscherin bzw. Gebärdensprachdolmetscher werden?

Für hörende Personen ist Österreichische Gebärdensprache Teil des Sprachenangebots des Master-Studiums am Institut für Theoretische und Angewandte Translationswissenschaft der Universität Graz.

In Linz gibt es seit 2003 die 3-jährige Fachausbildung „GESDO“, wo im Herbst 2020 ein neuer Durchgang begonnen hat.

Die Universität Salzburg startete im Herbst 2019 einen berufsbegleitenden und inklusiven Lehrgang namens „Modus“, der 5 Semester umfasst und in dem hörende und taube GebärdensprachdolmetscherInnen und ­-übersetzerInnen gemeinsam ausgebildet werden. Bei dieser Berufsbezeichnung wird der Begriff „taub“ verwendet, während in anderen Bereichen der Begriff „gehörlos“ bevorzugt wird.

Neu seit Herbst 2020 ist eine 6 Semester umfassende Ausbildung an der FHG Innsbruck.

Ein früherer Ausbildungsweg, der nicht mehr angeboten wird, ist die berufsbegleitende Seminarreihe AchtungFertigLos (laufender Durchgang endet im Juni 2020) des einschlägigen Verbands ÖGSDV.

Gerichtsdolmetschen

GerichtsdolmetscherInnen (offizielle Bezeichnung: allgemein beeidete/r und gerichtlich zertifizierte/r Dolmetscher/in) arbeiten hauptsächlich im Auftrag von Gerichten, der Polizei und anderen Behörden. Für diesen Tätigkeitsbereich sind spezielle Kenntnisse erforderlich, daher müssen GerichtsdolmetscherInnen, selbst wenn sie ein Dolmetsch- oder Übersetzerstudium abgeschlossen haben, eine eigene Prüfung ablegen und danach ihre Zertifizierung regelmäßig (derzeit alle fünf Jahre) erneuern. Die Berufsbezeichnung „allgemein beeidete/r und gerichtlich zertifizierte/r Dolmetscher/in“ ist gesetzlich geschützt. GerichtsdolmetscherInnen sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Behörden anzufertigen und haften für die Richtigkeit dieser Übersetzungen. Sie werden auch für Privatpersonen tätig, etwa bei Notariatsakten und Eheschließungen. Die GerichtsdolmetscherInnen unter den zertifizierten UNIVERSITAS-Mitgliedern sind auf dieser Webseite mit dem Zusatz „§“ gekennzeichnet. Nähere Informationen über das Zulassungsverfahren und die Einsatzbereiche von GerichtsdolmetscherInnen finden Sie auf der Webseite des Österreichischen Verbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher (ÖVGD) unter www.gerichtsdolmetscher.at.

Schriftdolmetschen

Was ist Schriftdolmetschen?

Eine Schriftdolmetschung ist die quasi-simultane Verschriftlichung mündlicher verbaler Äußerungen, paraverbaler Äußerungen sowie etwaiger für das Verständnis der Kommunikationssituation bedeutsamer, etwa extralingualer oder prosodischer Elemente für Menschen mit Einschränkungen unterschiedlichster Art in einer spezifischen Kommunikationssituation. Schriftdolmetschen ist somit ein wichtiger Beitrag zu Barrierefreiheit, Inklusion und Integration. Dabei kann die Schriftdolmetschung innerhalb einer Sprache (intralingual, also etwa Deutsch – Deutsch) oder zwischen zwei Sprachen (interlingual, also etwa Englisch – Deutsch), in unterschiedlichen Settings (vor Ort, Online, für einen Einzelrezipienten oder für Konferenzpublikum) und unter Anwendung unterschiedlicher Methoden erfolgen. Im deutschsprachigen Raum haben sich die konventionelle Methode (unter Verwendung einer QWERTZ-Tastatur) und die Spracherkennungsmethode (dabei wird der Text mittels einer speziellen Software eingesprochen) etabliert. Nähere Informationen zu den im deutschsprachigen Raum vorhandenen Ausbildungsmöglichkeiten und den Einsatzbereichen von SchriftdolmetscherInnen finden Sie auf der Website des Österreichischen SchriftdolmetscherInnen-Verbandes (ÖSDV) unter www.oesdv.at.

Übersetzen

Was bedeutet eigentlich „Übersetzen“?

Beim Übersetzen wird ein Text schriftlich aus einer Ausgangssprache in eine Zielsprache übertragen. Die Ausgangssprache ist die Sprache, in der der Originaltext verfasst ist. Als Zielsprache wird die Sprache bezeichnet, in die der Text übertragen wird.

Beispiel: Sie wollen eine Übersetzung eines Dokuments vom Englischen ins Deutsche beauftragen. Da Ihr Dokument im Original auf Englisch ist, ist Englisch die Ausgangssprache. Deutsch ist die Zielsprache, d. h. die Sprache, in der Sie Ihr Dokument haben wollen.

Braucht man dazu einen Gewerbeschein? Ja!

Wie werden die Kosten für eine Übersetzung berechnet?

Die Kosten für eine Übersetzung werden in Österreich üblicherweise nach der Anzahl der Zeilen der gelieferten Übersetzung berechnet. Als Grundlage dient eine sogenannte Normzeile mit 55 Anschlägen (entspricht bei Zählung im Textverarbeitungsprogramm Word „Zeichen mit Leerzeichen“). Pro Normzeile wird ein Tarif verrechnet, der je nach Schwierigkeit oder Dringlichkeit variieren kann. Für spezielle Texte, wie etwa Werbetexte, werden oft gesonderte Vereinbarungen getroffen. Die Kosten für Übersetzungen, die in Buchform erscheinen sollen oder zur Aufführung bestimmt sind, können auch auf anderer Grundlage berechnet werden (z. B. Pauschale, Normseiten, Gewinnbeteiligung, Tantiemen).

Sonderleistungen können nach Zeitaufwand (Stundensatz) verrechnet werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • grafische Gestaltung
  • Lesen der Korrekturfahnen eigener Übersetzungen
  • Bearbeitung und Überarbeitung von bereits übersetzten Texten
  • Übersetzung nachträglicher Änderungen im Originaltext

Eine empirische Erhebung über die am österreichischen Markt verwendeten Honorarsätze finden Sie im Honorarspiegel Übersetzen.

Sind alle Übersetzungen beglaubigte Übersetzungen?

Nein, Beglaubigungen sind nur in bestimmten Fällen (Dokumente, vor Gericht vorzulegende Schriftsätze u. ä.) erforderlich. In Österreich und in vielen anderen Ländern können nur Gerichtsdolmetscherinnen und Gerichtsdolmetscher (offiziell als „allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherinnen und Dolmetscher“ bezeichnet) Übersetzungen beglaubigen. Ist eine Beglaubigung erforderlich, so kann eine bereits vorhandene Übersetzung auch zur Überprüfung und Beglaubigung an eine Gerichtsdolmetscherin bzw. einen Gerichtsdolmetscher übergeben werden.

Wie schnell arbeiten Übersetzerinnen und Übersetzer?

Wie lange die Anfertigung einer Übersetzung dauert, ist von verschiedenen Faktoren (u. a. Schwierigkeitsgrad und Textsorte) abhängig. Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist nicht möglich. Bei Fachtexten sind umfangreiche Recherchen zur Fachterminologie keine Seltenheit. Auch Qualitätssicherungsprozesse, wie das Korrekturlesen der Übersetzung durch Fachleute oder kompetente Sprecherinnen und Sprecher der Zielsprache, benötigen Zeit.

Als Auftraggeberin bzw. Auftraggeber können Sie den Übersetzungsprozess beschleunigen, wenn:

  • Sie der Übersetzerin bzw. dem Übersetzer den vollständigen Ausgangstext termingerecht übermitteln,
  • Sie den genauen Verwendungszweck und das Zielpublikum der Übersetzung beschreiben,
  • Sie der Übersetzerin bzw. dem Übersetzer bei der Übersetzung digitaler Texte (Webseiten etc.) gegebenenfalls für die Arbeit notwendige Software-Tools zur Verfügung stellen,
  • Sie für etwaige Rückfragen erreichbar sind.

Auch für die Einholung von Angeboten gilt: Nur wenn Sie der Übersetzerin bzw. dem Übersetzer die oben genannten Informationen zukommen lassen, kann diese bzw. dieser die Dauer und Kosten der Übersetzung korrekt einschätzen.

Wie verhält es sich mit dem Urheberrecht von Übersetzungen?

Übersetzerinnen und Übersetzer besitzen Urheberrechte an ihren Übersetzungen, unter anderem das Recht, in Publikationen namentlich erwähnt zu werden und das Recht auf Integrität des Werkes. Gemäß § 5 Abs 1 UrhG hat der Oberste Gerichtshof festgestellt, dass die Übersetzung eines geschützten Textes (Werkes oder Werkteiles) selbst geschützt ist.

Wo kann ich mich in Österreich zur Übersetzerin bzw. zum Übersetzer ausbilden lassen?

In Österreich werden Übersetzen und Übersetzungswissenschaften an drei Universitätsinstituten gelehrt: Wien, Graz und Innsbruck. In der Regel werden drei Sprachen (Bildungssprache, 1. Fremdsprache, 2. Fremdsprache) studiert.

Im Zuge der Umsetzung des Bolognaprozesses haben die universitären Ausbildungsstätten in Wien, Graz und Innsbruck bereits das dreiteilige Studium mit BA-, MA- und Doktoratsabschlüssen eingeführt. Aufgrund früherer Studienpläne können universitär ausgebildete Übersetzerinnen und Übersetzer auch folgende Titel tragen:

  • Mag. phil. oder Dr. phil.
  • Dipl.-Dolm. (für Übersetzen und Dolmetschen)
  • Akad. Ü. (Kurzstudium)

Studium abgeschlossen?

Ausgebildete und aktive Übersetzerinnen und Übersetzer haben die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Peer-to-Peer-Verfahrens von UNIVERSITAS Austria zusätzlich zertifizieren zu lassen. Die genauen Zertifizierungskriterien finden Sie unter Zertifizierung im Mitgliederbereich.

Wege zum Beruf

Wie wird man DolmetscherIn oder ÜbersetzerIn?

Als Verband, der sich für Qualität und Professionalität einsetzt, legen wir großen Wert auf eine adäquate Ausbildung unserer Mitglieder.

Die Komplexität des Berufs und die Voraussetzungen für eine qualifizierte Berufsausübung werden häufig unterschätzt. Neben ausgezeichneten Fremdsprachenkenntnissen bilden fundierte Kenntnisse in einem oder mehreren Fachgebieten, eine ausgeprägte interkulturelle Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit, Recherchekompetenz sowie der professionelle Umgang mit modernen Computertechnologien wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Berufsausbildung.

Die überwiegende Mehrheit unserer Mitglieder hat ein berufsspezifisches Studium abgeschlossen. In Österreich werden entsprechende Ausbildungsgänge an drei Universitätsstandorten angeboten.

Universitäre Ausbildung in Österreich

  • Zentrum für Translationswissenschaft an der Universität Wien (ZTW)
    Masterstudium Translation mit den Schwerpunkten Fachübersetzen und Sprachindustrie, Übersetzen in Literatur – Medien – Kunst, Dialogdolmetschen und Konferenzdolmetschen.
    Gemäß den curricularen Festlegungen werden die Sprachen Deutsch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch in bestimmten Kombinationen angeboten.
  • Institut für Translationswissenschaft an der Universität Innsbruck (INTRAWI)
    Masterstudium Translationswissenschaft mit den Schwerpunkten Fachkommunikation, Literatur- und Medienkommunikation sowie Konferenzdolmetschen.
    Gemäß den curricularen Festlegungen werden die Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch in bestimmten Kombinationen angeboten.
  • Institut für Translationswissenschaft an der Universität Graz (ITAT)
    Masterstudien Übersetzen, Übersetzen und Dialogdolmetschen, Konferenzdolmetschen und das gemeinsame Masterstudium Übersetzen Joint Degree Ljubljana-Graz.
    Gemäß den curricularen Festlegungen werden die Sprachen Arabisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Österreichische Gebärdensprache, Russisch, Slowenisch, Spanisch, Türkisch, Ungarisch in bestimmten Kombinationen angeboten.

Videos aus der Berufspraxis

Arbeiten im translatorischen Gemeinschaftsbüro oder im Homeoffice?

 

Beglaubigte Übersetzung – Merkmale, Bindung

 

Erstellen von Glossaren für Dolmetschaufträge

 

Marketing und Kundenakquise

 

Behind the scenes: Übersetzer für NGOs (Mael Le Ray)

 

Revision von Übersetzungen: Luxus oder Notwendigkeit (Heide Maria Scheidl)

 

Behind the scenes: Mein Weg auf den Markt (Volina Șerban)

 

Behind the scenes: Wie und warum Jungmitglied werden

 

Überblick: Funktionen der Verbandswebsite

 

Behind the scenes: Dolmetschen in der Psychotherapie

Normung

Normen und Standards sind grundlegend für ein gemeinsames Verständnis von Dienstleistungen und Produkten. Gerade am globalisierten Markt der Sprachdienstleistungen dienen internationale Normen der länderübergreifenden Qualitätssicherung.

Die allgemeinen und spezifischen Anforderungen an Dienstleistungen im Bereich des Übersetzens, Dolmetschens und der Terminologie werden in Normen und Standards erfasst.

Hier eine kleine Auswahl:

  • ÖNORM EN ISO 17100 – Übersetzungsdienstleistungen – Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen (ISO 17100:2015 + Amd 1:2017)
  • ÖNORM D 1201 – Übersetzungsdienstleistungen – Übersetzungsverträge
  • ÖNORM D 1202 – Dienstleistungen – Übersetzen und Dolmetschen – Dolmetschleistungen – Anforderungen an die Dienstleistung und an die Bereitstellung der Dienstleistung
  • ÖNORM D 1203 – Dienstleistungen – Übersetzen und Dolmetschen – Dolmetschleistungen – Dolmetschverträge
  • ISO 13611 – Interpreting — Guidelines for community interpreting
  • ÖNORM A 2704 – Terminologiearbeit – Grundsätze und Methoden
  • ÖNORM EN ISO 20108 – Simultandolmetschen – Qualität und Übertragung von Ton- und Bildeingang – Anforderungen
  • ISO 20228 – Interpreting services — Legal interpreting — Requirements
  • ISO 18587 „Übersetzungsdienstleistungen – Posteditieren maschinell erstellter Übersetzungen – Anforderungen

Weitere Normen und Standards sind auf der Seite des österreichischen Normungsinstitutes zu finden: austrian-standards.at. Diese Normen sind käuflich erwerbbar und für die persönliche Nutzung durch den/die Käufer:in gedacht.

Im Rahmen des Komitees 239 ist eine direkte Mitarbeit an den aktuellen Normen möglich. UNIVERSITAS Austria ist im österreichischen Spiegelkomitee des TC 37/SC 5 „Translation, interpreting and related technology“ vertreten.

Der Fokus der ÖNORM EN ISO 17100 liegt auf den Rahmenbedingungen des Übersetzungsprozesses; die UNIVERSITAS-Austria-Zertifizierung stellt hingegen die Qualifikationen der Übersetzer:innen und die Qualität des Übersetzungsproduktes für eine konkrete Sprachrichtung in den Vordergrund.

Ähnliches gilt für den Bereich des Dolmetschens: Das Hauptaugenmerk der ÖNORM D 1202 sowie der ÖNORM D 1203 liegt auf den technischen Gesichtspunkten der Auftragsabwicklung, während die UNIVERSITAS-Austria-Zertifizierung für Dolmetschen die praktische Erfahrung und Kompetenz in der jeweiligen Sprachrichtung prüft.

Mehr Informationen zur UNIVERSITAS-Austria-Zertifizierung für Übersetzen und Konferenzdolmetschen finden Sie im Mitgliederbereich der Website unter: https://www.universitas.org/de/mitgliedschaft-intern/#getsub_p4

Technologie und Tools

CAT-Tools

CAT-Tools (Computer-Assisted/Computer-Aided Translation Tools) sind Übersetzungsprogramme, die ÜbersetzerInnen bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen. Die Programme speichern übersetzte Texte (Ausgangstext und Zieltext) in sogenannten Translation Memories (TM) ab und weisen die ÜbersetzerInnen darauf hin, wenn ein Satz  mehrmals im Text vorkommt.

Die TM können in Zukunft für das Übersetzen von Texten, die ein ähnliches oder das gleiche Thema behandeln, herangezogen werden. Sie liefern Übersetzungsvorschläge für bereits vorhandene Sätze oder Satzteile.

Die humanen ÜbersetzerInnen entscheiden dann, ob der vom Programm vorgegebene Text übernommen, abgelehnt oder bearbeitet wird, um ihn an den Inhalt des Ausgangstexts anzupassen. Dadurch wird eine konsequente Verwendung der Terminologie ermöglicht.

Maschinelle Übersetzung (MT, Machine Translation)

Beim maschinellen Übersetzen wird das Übersetzen von Texten einem Rechner überlassen. Dabei greift dieser auf Textsammlungen aus Translation Memories zurück. Anhand dessen und basierend auf statistischen Modellen präsentiert die Maschine dann ein entsprechendes Ergebnis.

Diese Art des Übersetzens liefert für bestimmte Fachgebiete und bestimmte Textsorten gute Ergebnisse, vor allem bei Texten mit einfachem Satzbau und immer wiederkehrenden Ausdrücken. Allerdings ist eine (teilweise weitreichende) Nachbearbeitung durch humane ÜbersetzerInnen in der Regel notwendig.

Dies lässt sich darauf zurückführen, dass Maschinen nicht selbstständig denken, sondern auf Statistiken zurückgreifen, die weder der Natur vieler Sprachen entsprechen noch flexibel genug sind.

Neuronale maschinelle Übersetzung (NMT, Neural Machine Translation)

Um die Ergebnisse des maschinellen Übersetzens zu verbessern, geht man heute der Entwicklung künstlicher neuronaler Netzwerke nach, deren Grundidee auf dem menschlichen Gehirn basiert.

Dabei „lernen“ Rechner anhand von großen Textmengen und deren Übersetzungen, die als Big Data zur Verfügung gestellt werden. Neben der Sprache sind auch Bilder Teil dieser riesigen Menge an Daten.

Bei der NMT werden wie beim Menschen neuronale Netze geknüpft, was als Deep Learning bezeichnet wird und sich auf den tiefergehenden Lernprozess durch die Berücksichtigung aller der Maschine zur Verfügung stehenden Mittel bezieht. Im Vordergrund steht daher nicht mehr das statistische Modell, sondern das Knüpfen von Verbindungen durch Ausprobieren und Korrigieren sowie das Lernen der Maschinen aus Fehlern.

Aufgrund der großen vorhandenen Datenmengen führt dieser Vorgang zu präziseren Ergebnissen.

 

Quellen: