Vorsicht ist besser als Nachsicht: Berufshaftpflichtversicherung für TranslatorInnen
Irren ist menschlich, wie es sprichwörtlich so schön heißt. Niemand ist perfekt, auch nicht wir DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen, und so sind auch die akribischsten und gewissenhaftesten unter uns nicht vor kleinen oder – horribile dictu – größeren Fehlern gefeit. Doch was passiert, wenn sich ein Fehler einmal nicht ohne Weiteres durch Nachbesserung ausmerzen lässt und sich DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen plötzlich mit Ansprüchen seitens ihrer KundInnen konfrontiert sehen? Glücklicherweise dürften solche Fälle in der Praxis nicht die Regel darstellen, dennoch ist es ratsam, entsprechende Vorsorge zu treffen und im Idealfall eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Die Schwierigkeit dabei: Auf dem Markt gab es bislang keine standardisierten Versicherungslösungen für TranslatorInnen, die einen dem berufstypischen Risikoprofil angemessenen Versicherungsschutz zu adäquaten Prämien boten. Aus diesem Grund hat UNIVERSITAS Austria im Jahr 2015 gemeinsam mit dem Versicherungsberater Alt & Walch eine maßgeschneiderte Berufshaftpflichtversicherung für DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen erarbeitet, die UNIVERSITAS-Mitgliedern exklusiv als Rahmenvertrag zur Verfügung steht.
Genauere Informationen hierzu sowie das Antragsformular finden Sie im Mitgliederbereich der UNIVERSITAS-Website unter Mitgliedschaft -> Sonderkonditionen.
Nachfolgend haben wir die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Berufshaftpflichtversicherung für Sie zusammengefasst – herzlichen Dank an Frau Manuela Kaube von Alt & Walch für deren fachkompetente Beantwortung.
1) Ich möchte in den nächsten Wochen ein Gewerbe als Übersetzerin anmelden und würde gerne wissen, wie hoch die gesamte Versicherungssumme für die Haftpflichtversicherung sein sollte? Haben Sie einen Rat für mich?
DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen unterliegen einer verschärften Sachverständigenhaftung gemäß §§ 1299 f ABGB. Es besteht eine Beweislastumkehr. Das heißt, in einem Schadenfall müssen DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen nachweisen, dass sie kein Verschulden am Eintritt des Schadenfalles trifft. Abhängig vom Grad des Verschuldens besteht eine Haftung in voller Schadenhöhe!
Die Höhe der Versicherungssumme sollte daher nach Umfang der Tätigkeit und dem daraus maximal resultierendem Schadenpotential festgelegt werden.
2) Einige Kolleginnen, die eine deutsche Haftpflichtversicherung haben, sind nur für Vermögensschäden versichert und nicht für Personen- und Sachschäden mitversichert. Warum sind beide Versicherungen wichtig?
Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Schadensbeispielen (Frage 5 unten).
3) Warum soll die Versicherung über den UNIVERSITAS-Rahmenvertrag abgeschlossen werden? Was zeichnet diesen im Vergleich zu Angeboten anderer Versicherer aus?
2015 entwickelten wir gemeinsam mit UNIVERSITAS Austria, Berufsverband für Dolmetschen und Übersetzen, eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung für ihre Mitglieder. Dabei wurde an alle Eventualitäten gedacht und ein Versicherungsschutz entwickelt, der spezifisch auf die Bedürfnisse der Berufsgruppe zugeschnitten ist. Es handelt sich daher um die Berufshaftpflichtversicherung mit dem bestmöglichen Versicherungsschutz zu günstigsten Prämien.
Es wurde ein eigenes Antragsmodell entwickelt, damit Sie Ihre Berufshaftpflichtversicherung einfach und unkompliziert abschließen können. Hierzu ist es lediglich erforderlich, dass die Antragsfragen [Anm.: im Antragsformular unter Mitgliedschaft -> Sonderkonditionen im Mitgliederbereich der UNIVERSITAS-Website] mit „Ja“ beantwortet werden und schon können Sie die gewünschte Versicherungssumme wählen und sehen sofort die entsprechende Prämie. Sollte eine der Antragsfragen nicht mit „Ja“ beantwortet werden können, bitten wir um Information, wir erstellen Ihnen dann ein individuelles Angebot.
4) Welche Leistungen erbringt die Berufshaftpflichtversicherung eigentlich?
Der Versicherer klärt, ob der/die DolmetscherIn oder ÜbersetzerIn für einen Schaden haftet. Auch von einem Auftraggeber behauptete und ungerechtfertigte Forderungen sind mitversichert. Hier greift der passive Rechtsschutz innerhalb der Berufshaftpflichtversicherung, der auch die Kosten eines Rechtsstreites vor Gericht abdecken würde. Ein dem/der DolmetscherIn oder ÜbersetzerIn nachgewiesener Schaden wird im Umfang des Versicherungsschutzes beglichen.
Der Deckungsumfang ist wie folgt gegliedert:
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden)
Es sind gesetzliche Schadenersatzansprüche und vertragliche Haftpflichtansprüche wie z. B. entgangener Gewinn oder vergebliche Aufwendungen mitversichert.
Außerdem sind Erfüllungsfolgeschäden, verzögerte Leistungserbringung, Verletzung von Schutz-, Urheber- und Persönlichkeitsrechten und Geheimhaltungspflichten sowie Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug) seitens Ihrer Mitarbeiter und auch eine Eigenschadenversicherung im Umfang des Versicherungsvertrages inkludiert.
Die Versicherung bietet Ihnen als Serviceleistung auch einen zusätzlichen Wettbewerbsvorteil. Immer mehr Auftraggeber fordern vor Vertragsabschluss den Nachweis einer aufrechten Haftpflichtversicherung. Wir senden Ihnen daher immer automatisch eine Versicherungsbestätigung in deutscher und englischer Sprache mit. Sie können die Versicherungsbestätigung auch als zusätzlichen Wettbewerbsvorteil nutzen und generell Ihren Angeboten beischließen.
5) Welche konkreten Fälle könnten eigentlich für uns gefährlich werden?
Dazu folgende Schadensbeispiele:
Fehler bei einer Simultandolmetschung (Vermögensschaden)
Der Auftraggeber wirft der Dolmetscherin einen Dolmetschfehler bei einer Vertragsverhandlung vor und macht diese in weiterer Folge dafür verantwortlich, dass er dadurch den Auftrag nicht erhalten hat. Er macht bei der Dolmetscherin einen entgangenen Gewinn von € 150.000,00 geltend.
Fehlerhaftes Dolmetschen im Krankenhaus (Personenschaden)
Durch eine fehlerhafte Dolmetschung erstellt der Arzt eine falsche Diagnose. In weiterer Folge führt die auf die falsche Diagnose abgestellte Behandlung zu einer derartig massiven Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Patienten, dass dieser in die Intensivabteilung verlegt werden muss. Erst dort wird der Fehler erkannt. Der stationäre Krankenhausaufenthalt verlängert sich durch die falsche Diagnose um 3 Monate, außerdem wird eine langwierige Rehabilitation erforderlich. Der Patient ist erst nach 10 Monaten wieder arbeitsfähig und macht beim Arzt bzw. beim Krankenhaus für Verdienstentgang und Schmerzensgeld einen Betrag von insgesamt € 30.000,00 geltend. Der Haftpflichtversicherer des Arztes bzw. des Krankenhauses übernimmt den Betrag und regressiert beim Dolmetscher.
Fehlerhafte Broschüre (Vermögensschaden)
Ein Übersetzungsfehler fällt erst nach dem Druck und Versand einer Broschüre auf. Für den Neudruck der Broschüre und die vergeblichen Versandkosten macht der Auftraggeber einen Betrag von insgesamt € 10.000,00 bei der Übersetzerin geltend.
Unachtsamkeit (Sachschaden)
Der Dolmetscher beschädigt durch eine Unachtsamkeit bei einem Kunden ein technisches Gerät. Schadenhöhe € 1.200,00.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Experten bei Alt & Walch jederzeit gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechperson ist:
Akad. Vkff. Manuela Kaube
ALT & WALCH KG
Versicherungsberater – Versicherungsmakler
Roseggergasse 8, A-8570 Voitsberg
Tel. +43/3142/21110/16 Fax +43/3142/21240
E-Mail: manuela.kaube@alt-walch.at
Website: www.alt-walch.at
Beitragsbild von XiaoXiao Sun auf Unsplash