UNIVERSITAS-Austria-Zertifizierung: Was, Wie und Wozu?
Im Herbst 2016 hat UNIVERSITAS Austria mit der Einführung der sogenannten UNIVERSITAS-Austria-Zertifizierung eine neue Qualitätsoffensive lanciert, die insbesondere dazu beitragen soll, DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen auf dem zuweilen hart umkämpften Markt einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen und die öffentliche Wahrnehmung und Wertschätzung unseres Berufsstands nachhaltig zu steigern.
Im Folgenden haben wir die am häufigsten auftretenden Fragen für Sie zusammengestellt.
1. Was ist die UNIVERSITAS-Austria-Zertifizierung? Wie kam es dazu?
Aktuell können Translatorinnen und Translatoren, die neu in den Beruf einsteigen möchten, dies nur tun, wenn sie einen Gewerbeschein lösen. Das entsprechende Gewerbe – offiziell als „Sprachdienstleistungen (das umfasst insbesondere Übersetzen, Dolmetschen, Schrift- und Gebärdendolmetschen, Lokalisierung von Software, Synchronisation) ausgenommen literarische Übersetzungen“ bezeichnet – wird jedoch als freies Gewerbe geführt und kann somit ohne jeglichen Nachweis einer einschlägigen Qualifikation ausgeübt werden. Bei der Anmeldung ist lediglich die Vorlage der relevanten Personaldokumente erforderlich.
Vor diesem Hintergrund war es UNIVERSITAS Austria ein Anliegen, ein klares Zeichen für Qualität zu setzen und professionell agierende DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen durch eine Art „Gütesiegel“ aus der breiten Masse hervortreten zu lassen. Die auf der Vorstandsklausur im Juli 2015 geborene Idee zum Ausbau der UNIVERSITAS-Austria-Qualität nahm nach und nach konkrete Formen an und mündete schließlich in der Einführung der UNIVERSITAS-Austria-Zertifizierung.
Im Grunde genommen handelt es sich bei der UNIVERSITAS-Austria-Zertifizierung um eine Umbenennung der bisherigen Verzeichnisse für Dolmetschen und Übersetzen. Anstatt der „Verzeichnisse“ führt der Verband nun also eine Datenbank von „UNIVERSITAS-Austria-zertifizierten“ Mitgliedern. Neu hinzugekommen ist allerdings eine Verpflichtung zur laufenden beruflichen Weiterbildung, die von allen zertifizierten Mitgliedern eingehalten werden muss (siehe Frage 6).
Zur besseren Sichtbarkeit und Aufwertung der Zertifizierung wurden darüber hinaus zwei spezielle Zertifizierungslogos samt einer Zertifizierungsurkunde kreiert, die unter bestimmten Bedingungen von den Mitgliedern genutzt werden können (siehe Frage 9).
2. Wie sieht der rechtliche Hintergrund aus?
Der Einführung der Zertifizierung sind natürlich gründliche Überlegungen vorausgegangen, zumal es anfänglich – wie sich später herausstellen sollte unbegründete – rechtliche Bedenken bezüglich der Verwendung der Bezeichnung „zertifiziert“ bzw. „Zertifizierung“ gab. Auf Anraten des Rechtsanwalts des Verbands wurden bei der obersten Stelle in diesem Kontext, der im Bundesministerium für Wirtschaft und Wissenschaft angesiedelten Akkreditierung Austria, nähere Informationen eingeholt. Das erfreuliche Ergebnis: Der Begriff „zertifiziert“ unterliegt keinem besonderen Schutz und ist an keine Akkreditierung gebunden, sodass er bedenkenlos für die Zwecke von UNIVERSITAS Austria verwendet werden kann.
3. Welchen Nutzen bringt mir die Zertifizierung?
Kurzum: Mit der Zertifizierung erhalten Sie ein universell erkennbares Qualitätssymbol.
In der Vergangenheit hat sich der Name „Verzeichnis“ als eine recht sperrige Bezeichnung erwiesen – Außenstehende, insbesondere Kundinnen und Kunden, können sich meist nur wenig darunter vorstellen und vermögen somit oft nicht, die Bedeutung der Verzeichnismitgliedschaft gebührend zu schätzen.
Das Wort „Zertifizierung“ hingegen weckt unmittelbare Assoziationen mit geprüfter Qualität. Um diese Wirkung zu verstärken, wurden auch eigene Zertifizierungslogos geschaffen:
Als zusätzlichen Anreiz gibt es auch eine personalisierte Zertifizierungsurkunde, die an der einen oder anderen Bürowand bestimmt gut zur Geltung kommt.
Alles zusammengenommen wird mit der Zertifizierung eine einschlägige Marke geschaffen, die ein klares Signal nach außen setzt und den damit verbundenen hohen Qualitätsmaßstab aussagekräftig transportiert.
4. Was muss ich tun, um vom Verzeichnismitglied zum/zur UNIVERSITAS-Austria-zertifizierten Translator/in zu werden?
Gar nichts! Wenn Sie das Eintragungsverfahren in der Vergangenheit bereits erfolgreich durchlaufen haben und Mitglied im Verzeichnis Dolmetschen und/oder im Verzeichnis Übersetzen waren, ist die Umwandlung im Herbst bereits ganz automatisch erfolgt. Sie dürfen sich ab sofort also stolz als „UNIVERSITAS-Austria-zertifiziert“ bezeichnen.
5. Wie kann ich die Zertifizierung erwerben, wenn ich bisher noch nicht in einem der Verzeichnisse eingetragen war?
Die Zertifizierungskriterien – wie sie nunmehr genannt werden – sind großteils unverändert geblieben. Nach mindestens zweijähriger ordentlicher Verbandsmitgliedschaft können Sie beim Ausschuss für Dolmetschen bzw. beim Ausschuss für Übersetzen einen Antrag auf Zertifizierung stellen, wobei eine gewisse Anzahl von Dolmetschtagen nachzuweisen ist bzw. übersetzte Texte zur Begutachtung einzureichen sind. Der Antrag ist durch BürgInnen zu belegen. Die genauen Zertifizierungskriterien sind im Mitgliederbereich der UNIVERSITAS-Website unter Publikationen > Formulare nachzulesen. Für weitere Fragen stehen auch die Ausschüsse gerne zur Verfügung.
6. Welche Pflichten sind mit der Zertifizierung verbunden?
Zum einen sind zertifizierte Mitglieder – wie auch bisher – zur Einhaltung der Berufs- und Ehrenordnung verpflichtet. Zum anderen – und das ist neu – geht mit der Zertifizierung auch eine Fortbildungsverpflichtung in einem (anfänglich) sehr bescheidenen Ausmaß einher: Zertifizierte Mitglieder müssen innerhalb von fünf Jahren mindestens zwei Fortbildungsmaßnahmen nachweisen, wobei die Definition hier sehr weit gefasst ist – neben verbandsinternen Fortbildungen werden selbstverständlich auch externe Veranstaltungen aller Art, seien es Kurse anderer Verbände, fachlich oder beruflich relevante Seminare, Vorträge oder Workshops, akzeptiert.
7. Wie weise ich meine Fortbildungen nach?
Die Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung wird durch UNIVERSITAS Austria vorerst nicht rigoros verfolgt, sondern strichprobenartig oder anlassbezogen überprüft – Sie selbst müssen in diesem Zusammenhang nichts weiter tun. Im Anlassfall nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf und ersuchen Sie um entsprechende Nachweise.
Idealerweise haben Sie Ihre absolvierten Weiterbildungen im Mitgliederbereich der UNIVERSITAS-Website eingetragen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu finden Sie in Vorständliches 12. Ausgabe (09/16).
8. Sind mit der Zertifizierung Kosten verbunden?
Mit dem Zertifizierungsverfahren selbst sind keinerlei Kosten verbunden. Für die Nutzung der Zertifizierungslogos wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30 pro Logo eingehoben, um den damit verbundenen administrativen Aufwand abzudecken. Die weitere Nutzung ist kostenlos.
9. Wie komme ich zum Zertifizierungslogo und zur Zertifizierungsurkunde?
Die Zertifizierungslogos für Dolmetschen und Übersetzen können im Wege einer Lizenzvergabe von zertifizierten Mitgliedern verwendet werden. Sobald Ihre Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen ist, wird Ihnen ein entsprechender Lizenzvertrag zugesendet. Bestehende Verzeichnismitglieder haben diesen im September 2016 bereits auf dem Postweg erhalten.
Nachdem Sie den Lizenzvertrag unterzeichnet zurückgeschickt und die Bearbeitungsgebühr eingezahlt haben, wird Ihnen das entsprechende Logo durch das UNIVERSITAS-Sekretariat elektronisch zur Verfügung gestellt. Ihre persönliche Urkunde erhalten Sie kurz darauf per Post.
10. Gibt es eine bestimmte Frist für die Unterzeichnung und Rücksendung des Lizenzvertrags?
Nein, die Unterzeichnung unterliegt keiner bestimmten Frist. Die Nutzung der Zertifizierungslogos ist aber erst nach Unterzeichnung des Vertrags (und Bezahlung der Bearbeitungsgebühr) möglich.
11. Muss ich den Lizenzvertrag unbedingt unterzeichnen? Wird man aus dem Verzeichnis gestrichen bzw. wird die Zertifizierung aberkannt, wenn man es nicht tut?
Natürlich nicht! Der Lizenzvertrag bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung der Zertifizierungslogos. Ob Sie diesen unterzeichnen oder nicht, bleibt also ganz Ihnen selbst überlassen. Sie verzichten damit auf die Nutzung der Logos und erhalten keine Urkunde, dürfen sich aber dennoch „UNIVERSITAS-Austria-zertifiziert“ nennen.
Nichtsdestotrotz können wir allen Mitgliedern nur empfehlen, die Gelegenheit zu ergreifen und von diesem Qualitätssiegel auch tatsächlich Gebrauch zu machen. Dies trägt nicht zuletzt zur Schaffung eines verstärkten Qualitätsbewusstseins bei KundInnen und in der Öffentlichkeit bei.
Sollten Sie noch weitere Fragen zur UNIVERSITAS-Austria-Zertifizierung haben, stehen Ihnen der Vorstand und das Sekretariat jederzeit gerne zur Verfügung.
von Bianca Schönhofer
Beitragsbild von Carl Heyerdahl | Unsplash.com
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