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Studienreise mit UNIVERSITAS Austria nach Straßburg: Einblicke in den Europarat, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und das EU-Parlament

Tag 1: Europarat

Unter der Leitung von Organisatorin und betreuendem UNIVERSITAS-Vorstandsmitglied Maria Palma ging es für 27 Teilnehmende auf eine Studienreise nach Straßburg. Am 2. Februar 2016 flog die Gruppe bestehend aus UNIVERSITAS-Mitgliedern, professionellen DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen und Studierenden der Translationswissenschaften nach Zürich. Vom Züricher Flughafen ging es mit dem Zug nach Basel, wo wir dann einen Anschlusszug nach Straßburg nahmen. Nach der Ankunft am Straßburger Hauptbahnhof bezog die Gruppe das nahegelegene Hotel Mercure Centre Gare. Fürs Ausruhen blieb keine Zeit, da wir ein straffes Programm zu absolvieren hatten. So machten wir uns nach einer kleinen Verschnaufpause auf den Weg zum Europarat. Der Europarat – nicht zu verwechseln mit dem Rat der Europäischen Union – hat seinen Hauptsitz in Straßburg und wurde am 5. Mai 1949 durch zehn westeuropäische Staaten, nämlich die BENELUX-Staaten, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Norwegen, Schweden und das Vereinigte Königreich, gegründet. Heute zählt der Europarat 47 Mitgliedsstaaten und ist eine der führenden Organisationen beim Schutz von Menschenrechten. Der Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sind in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), einem Vertrag, den alle Mitgliedsstaaten des Europarats unterzeichnet haben, verankert. Der Europarat arbeitet nicht nur eng mit den Institutionen der Europäischen Union zusammen, sondern kooperiert auch mit den Vereinten Nationen. Nach einer Führung durch den Europarat hörten wir uns einen Vortrag über die Arbeit des Übersetzungsdienstes im Europarat an. Nach der aufschlussreichen Besichtigung und einem anstrengenden Anreisetag hatte man den Abend zur freien Verfügung. So konnte man noch die Stadt bei Nacht besichtigen und den Abend gemütlich ausklingen lassen.

Tag 2: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte …

Am nächsten Tag ging es für uns zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dort angekommen mussten wir uns zuerst einer Sicherheitskontrolle unterziehen, ehe wir das Gebäude betreten konnten. Zuerst sahen wir einen kurzen Filmbeitrag über den Gerichtshof und dessen Geschichte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Abk.: EGMR), der eng mit dem Europarat zusammenarbeitet, nahm seine Tätigkeit im Jahre 1959 auf. Die Aufgabe des EGMR ist, die Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention in den 47 Mitgliedsstaaten zu überwachen. Des Weiteren entscheidet er über Individual- und Staatenbeschwerden, mit denen eine Verletzung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergelegten bürgerlichen und politischen Rechte gerügt wird. In fast 50 Jahren hat der Gerichtshof mehr als 10.000 Urteile erlassen. Der Gerichtshof zählt zurzeit 47 Richter und Richterinnen, die der Anzahl der 47 Mitgliedsstaaten entsprechen. Die RichterInnen werden von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates aus Listen mit je 3 KandidatInnen gewählt, die von jedem Mitgliedsstaat vorgeschlagen werden. Sie werden für eine Amtszeit von 9 Jahren gewählt und können nicht wiedergewählt werden. Alle 47 RichterInnen agieren vollkommen unabhängig und sind keine Vertreter der Vertragsstaaten.

Gerichtsurteile des EGMR sind rechtlich verbindlich, d. h. sie müssen von den Staaten respektiert und umgesetzt werden. Dabei steht dem Gerichtshof jedoch keine «Europa-Regierung» zur Verfügung. Vielmehr ist mit dem Ministerkomitee des Europarates eine politische Instanz für die Überwachung der Urteilsumsetzung verantwortlich. Dieses hält viermal jährlich eine Sitzung ab, in der es die Umsetzung der Urteile bespricht.

Die betroffenen Staaten müssen in sogenannten «action reports» über die Urteilsumsetzung Rechenschaft ablegen. Ist das Ministerkomitee zufrieden, erlässt es eine «final resolution», die den Fall abschließt. Ist es nicht zufrieden, stellt es die Nichtumsetzung formell fest und fordert den Staat auf, seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Um der immer wachsenden Anzahl an Beschwerden gerecht zu werden und dem Mangel an personellen Ressourcen entgegenzuwirken, gab es beim EGMR in den letzten Jahren zahlreiche Reformen. So traten Zusatzprotokolle in Kraft und es wurde ein Piloturteil-Verfahren verwirklicht. Grundsatz der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist die Verpflichtung der Staaten, die EMRK auf ihrem Staatsgebiet zu verwirklichen. Nur in Ausnahmefällen, quasi bei einem Systemversagen im Einzelfall, soll der Gerichtshof in Straßburg korrigierend eingreifen. Nun kann es aber sein, dass durch einen Fehler in der Rechtsordnung eines Staates gleich hunderte oder sogar tausende «Individual»-Beschwerden beim Gerichtshof eingereicht werden, die alle das gleiche Problem zum Gegenstand haben. Für diese Fälle hat sich die Bezeichnung «clone cases» eingebürgert. Der Gerichtshof prüft in einer solchen Situation einen geeigneten Fall und verabschiedet ein «Piloturteil», welches dann schablonenartig der Lösung der übrigen pendenten Klonfälle zugrunde gelegt wird. In seinem Piloturteil legt der Gerichtshof zudem fest, welche generellen Maßnahmen der Staat zur Verhinderung weiterer Klonfälle zu tätigen hat (obwohl er eigentlich nur Einzelfälle beurteilen darf) und in welchem Umfang sich die Entschädigungszahlungen zu bewegen haben. Während der Behandlung des Pilotfalles stellt der Gerichtshof die Behandlung der bereits anhängigen Klonfälle i. d. R. zurück. Durch diesen Ansatz will der Gerichtshof den Staaten aufzeigen, wie sie die EMRK-Rechte einhalten können, und dadurch gleichzeitig seine Arbeitslast verringern.

Zu Mittag hörten wir uns noch einen Vortrag von James Brannan, dem Senior Translator der englischen Übersetzungsabteilung, an. Er erzählte uns, wie der Übersetzungsdienst beim EGMR funktioniert und mit welchen Arten von Texten man vermehrt als ÜbersetzerIn zu tun hat. Weiters gab er uns Tipps, mit welcher Datenbank und welchen Glossaren die ÜbersetzerInnen arbeiten und wie der Ablauf einer Bewerbung als ÜbersetzerIn beim EGMR aussieht. Der Vortrag ist bei der Gruppe gut angekommen.

 … und das EU-Parlament

Am Nachmittag besuchten wir das EU-Parlament, das sich unweit vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte befindet. Das EU-Parlament vertritt die Interessen der Europäischen BürgerInnen, ist das einzige direkt demokratisch gewählte Organ der EU, entscheidet über europäische Gesetze und über den Haushalt der EU, wählt den Präsidenten der Europäischen Kommission und kontrolliert die anderen EU- Institutionen. Im EU-Parlament sind acht Fraktionen, die EVP, S&D, ECR, ALDE, GUE/NGL, GRÜNE, EFDD und ENF, vertreten. Seit der letzten Wahl umfasst die Sitzverteilung im Parlament 751 Abgeordnete, davon sind 15 fraktionslos. Deutschland stellt 96 Abgeordnete und Österreich 18. Das Europäische Parlament ist – ebenso wie ein nationales Parlament – nicht entlang nationaler Gruppen, sondern entlang weltanschaulicher Fraktionen organisiert. Es gibt im Gegensatz zu den nationalen Parlamenten keine Trennung in Regierungspartei und Oppositionsfraktion. Die Funktion des EU-Parlamentspräsidenten hat der Deutsche Martin Schulz seit dem Jahr 2012 inne. Die Arbeitsorte des EU-Parlaments sind vermehrt in Brüssel und Luxemburg. In Straßburg werden zwölfmal jährlich viertägige Plenarsitzungen jeweils gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union und der EU-Kommission abgehalten. Ausschüsse und Fraktionen tagen jedoch hauptsächlich in Brüssel.

Um ca. 14 Uhr hatten wir die Möglichkeit, die österreichische Grünen-EU-Abgeordnete und Vizepräsidentin des EU-Parlaments Mag. Ulrike Lunacek kennenzulernen. Sie erzählte uns aus ihrem Leben und wie sie den Weg ins EU-Parlament fand. Außerdem berichtete sie uns auch über ihre Tätigkeiten und Aufgabengebiete im EU-Parlament. Nach diesem Treffen konnten wir noch ein Gruppenfoto mit ihr aufnehmen, ehe sie dann in die Plenumssitzung musste. Danach hörten wir noch einen interessanten Beitrag eines Dolmetschers aus der deutschen Dolmetschkabine. Er berichtete uns ausführlich über die Arbeit der DolmetscherInnen im EU-Parlament. Wir erfuhren unter anderem auch Wissenswertes über die Auswahlverfahren und den Bewerbungsprozess für DolmetscherInnen bei den Institutionen der EU. Wir mussten auch erfahren, dass im Bereich des Dolmetschdienstes bereits 20 Mio. Euro an Einsparungen getätigt wurden, sodass nur insgesamt 27 Beamte vollamtlich angestellt sind und der Großteil der DolmetscherInnen bzw. ÜbersetzerInnen freiberuflich für die EU-Institutionen arbeitet. Nach den interessanten Vorträgen durften wir an einer Plenumssitzung teilnehmen und diese auf den Besuchertribünen live mitverfolgen. Nebenbei konnte man sich auch die Dolmetschungen in allen Sprachen der EU-Mitgliedsstaaten anhören. Nach diesem doch recht anstrengenden, aber durchaus lehrreichen Tag hatte man den Abend abermals zur freien Verfügung.

Tag 3: Sightseeing durch Straßburg

Am dritten und letzten Tag unserer Straßburg-Studienreise stand Sightseeing am Programm. Mit einem privaten Reiseleiter besichtigten wir unter anderem die wichtigsten Sehenswürdigkeiten von Straßburg wie die Kathedrale Münster, den Münsterplatz, das kleine charmante Stadtviertel La Petite France, das alte Rathaus, das Johannes-Gutenberg-Denkmal, die Judenstraße uvm. Das Wetter machte uns leider einen Strich durch die Rechnung – es regnete fast die ganze Zeit ununterbrochen. Wir aber trotzten dem Regen und machten alle nicht minder motiviert bei der Sightseeing-Tour mit.

Straßburgs gut erhaltene und historische Altstadt, die auch liebevoll als „Grande Île“ bezeichnet wird, gehört seit 1988 zum UNESCO- Weltkulturerbe. Das Wahrzeichen Straßburgs ist das Straßburger Münster, eine Kathedrale nach romanischer und gotischer Bauweise, die der Kathedrale von Notre Dame nachempfunden ist. Rund um das Straßburger Münster erstreckt sich der Münsterplatz mit seinen vier- bis fünfgeschossigen Fachwerkhäusern. Typisch für die Fachwerkhäuser sind die steilen Dächer, die sogenannten Dachgauben. Auch die Besichtigung des malerischen Stadtviertels „La Petite France“ durfte nicht fehlen. Früher lebten in diesem Viertel, das am Wasser gelegen ist, Fischer, Müller und Gerber. Die dort gelegenen Fachwerkhäuser stammen aus dem 16. und 17. Jahrhundert. Die steilen Dächer sind zum Dachboden hin offen, da darauf früher das Leder getrocknet wurde.

Nach der Führung hatten wir noch ca. 2 Stunden Zeit, um durch die Altstadt zu schlendern, ehe wir uns dann gen Hotel bewegten.

Am späten Nachmittag traten wir die Heimreise an. Es ging wieder mit dem Zug zuerst nach Basel und dann zum Züricher Flughafen. Spätabends aber glücklich kamen wir wieder gesund und munter zuhause an. Für alle Beteiligten war die Studienreise ein voller Erfolg: man erfuhr viel Interessantes und das in so kurzer Zeit.

 

von Carolina Olchowa