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Die eigenen Rechte durchsetzen – mit professioneller Unterstützung

Ich bin seit rund eineinhalb Jahren Gerichtsdolmetscherin für Englisch und der Einstieg ins Dolmetschen bei Gericht war für mich, wie wahrscheinlich für viele, mit großem Nervenkitzel verbunden. Mit der Zeit hatte ich aber das Gefühl, mich immer besser in dem Dschungel an unterschiedlichen Gebührenbestimmungen und mit den gerichtlichen Gepflogenheiten auszukennen.

Da versetzte mir leider eine sehr unangenehme Verhandlung an einem Bezirksgericht in Wien einen gehörigen Dämpfer. Der Beklagtenvertreter begann ungefähr ab der Hälfte der fünfstündigen Verhandlung, mir vorzuwerfen, dass der englischsprachige Kläger auf seine Fragen nur ausschweifend antworte, was er darauf zurückführte, dass ich seine Fragen nicht klar genug gedolmetscht hätte. Ich solle dem Kläger doch endlich klarmachen, dass er auf seine Fragen konkrete Antworten zu geben hätte. Daraufhin gab ich ihm zu verstehen, dass ich sowohl die Fragen als auch die Antworten so zu dolmetschen hätte, wie sie formuliert werden, und er den Kläger dazu auffordern könne, präzisere Antworten zu geben, was ich dann selbstverständlich auch dolmetschen würde. Im weiteren Verlauf der Befragung kritisierte der Beklagtenvertreter gegenüber der Richterin immer wieder, dass ich bestimmte Wörter nicht richtig gedolmetscht hätte, da es eine bessere Übersetzung dafür gebe. Später meinte er gar, dass ich ganze Aussagen weggelassen oder verzerrt gedolmetscht hätte. Ich musste immer wieder meine Entscheidungen rechtfertigen. Die Richterin und die Beklagtenvertreterin sprachen sich ebenfalls gegen die Vorwürfe des Beklagtenvertreters aus. Trotzdem verlangte der Beklagtenvertreter, dass eine andere Dolmetscherin bestellt werde, was die Richterin ablehnte. Der Beklagtenvertreter bestand darauf, dass alle seine Einwände, meine Rechtfertigungen und seine Forderung nach einer anderen Dolmetscherin zu Protokoll gegeben würden, was die Richterin auch tat. Ich muss wohl nicht näher erläutern, dass die ganze Situation für mich eine gewaltige Belastung darstellte und ich heilfroh war, als die Verhandlung endlich zu Ende war, wobei mir der Beklagtenvertreter auch ganz zum Schluss noch einmal vorwarf, dass ich als Dolmetscherin absolut ungeeignet sei.

Leider war die Angelegenheit damit aber noch lange nicht abgeschlossen. Obwohl ich meinen Stundensatz zu Beginn der Verhandlung bekannt gegeben hatte, brachte der Beklagtenvertreter zwei Wochen nach der Verhandlung eine Stellungnahme zu meiner Gebührennote ein. Darin kritisierte er so ziemlich alles, was darin enthalten war:

  • die von mir verrechnete Entschädigung für Zeitversäumnis, die innerhalb Wiens üblicherweise zwei begonnene Stunden (jeweils eine für An- und Abreise) beträgt,
  • die Gebühr für Mühewaltung, die laut § 34 Abs 3 Z 3 GebAG für „Tätigkeiten, die besonders hohe fachliche Kenntnisse erfordern, welche durch ein Universitätsstudium oder eine gleichwertige Vorbildung vermittelt werden“, anfällt, da es sich seiner Meinung nach „nicht um eine besonders schwierige Dolmetschtätigkeit gehandelt hat“,
  • die Umsatzsteuer, da seiner Meinung nach aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen die „Berechtigung zur Verzeichnung von Umsatzsteuer […] sich nicht aus der gelegten Gebührennote“ ergebe, obwohl ich selbstverständlich meine UID-Nummer angeführt hatte,
  • die Umsatzsteuer in der Höhe von 20 % für die verrechneten Fahrtkosten durch die Wiener Linien, die nur 10 % Umsatzsteuer enthalten, obwohl die Fahrtkosten als Honorarbestandteil gelten und somit 20 % Umsatzsteuer zu verrechnen sind.
  • Zusätzlich argumentierte er, dass mir gemäß § 25 Abs 3 GebAG aufgrund mangelhafter Qualität überhaupt keine Gebühr zustehe, was er mit denselben Beispielen begründete, die er schon in der Verhandlung genannt hatte und dabei das Online-Wörterbuch https://dict.leo.org/ anführte, in dem übrigens die von mir gedolmetschten Entsprechungen durchaus aufschienen. Abgesehen davon würde selbst bei einer mangelhaften Qualität die zitierte Gesetzesstelle vorsehen, dass die Gebühr um ein Viertel zu mindern ist (und nicht komplett entfällt).

Daraufhin bat ich einige Kolleginnen um Rat und Unterstützung und sendete eine Stellungnahme an das Gericht, in der ich – ausgestattet mit Zitaten aus den entsprechenden Gesetzesstellen – die vorgeworfenen Punkte entkräftete. Auf die genannten vermeintlichen Mängel ging ich nicht im Detail ein, sondern erklärte, dass die Behauptung des Beklagtenvertreters, selbst Englisch zu sprechen, nicht ausreiche, um die in einem fünfjährigen Dolmetschstudium erworbenen Kompetenzen beurteilen zu können, und dass die angeführten Beispiele für eine mangelhafte Qualität nicht stichhaltig seien, da eine Dolmetschleistung nicht durch Zitieren von Übersetzungen einzelner Wörter aus Online-Wörterbüchern beurteilt werden könne.

Rund einen Monat später erhielt ich den Beschluss der Richterin, worin meine Dolmetschgebühren wie von mir gefordert bestimmt wurden. Als Begründung führte die Richterin die Argumente in meiner Stellungnahme an. Meine Erleichterung war groß, aber die Angelegenheit war damit noch nicht abgeschlossen. Kurz darauf reichte der Beklagtenvertreter nämlich einen Rekurs gegen den Beschluss ein. Darin wiederholte er im Wesentlichen seine zuvor eingebrachten Kritikpunkte und legte einen Screenshot von der Website der Wiener Linien über meine Fahrzeit zum Gericht bei. Zusätzlich listete er seine Kosten für den Rekurs auf und verlangte, dass ich diese zu zahlen habe.

An diesem Punkt beschloss ich, mir professionelle Hilfe von den Berufsverbänden zu holen. Universitas reagierte zum Glück innerhalb weniger Stunden auf meine Nachricht und bot mir die kostenlose Beratung durch einen Rechtsanwalt an. Dieser hatte bereits am nächsten Tag für mich Zeit. Er sah sich die Unterlagen an und bestärkte mich, indem er meinte, dass die Vorwürfe des Beklagtenvertreters nicht stichhaltig seien und ich bisher korrekt vorgegangen sei. Er deutete sogar an, dass es in letzter Zeit immer häufiger vorkomme, dass Anwälte versuchten, die Qualität der Dolmetschung zu beanstanden, um ihre eigenen Ziele durchzusetzen. Und selbst wenn einzelne Wörter einmal nicht ganz ideal gedolmetscht werden, sei das kein Grund für die Bemängelung der Qualität der Dolmetschung insgesamt. Wichtig sei, dass der Sinn korrekt wiedergegeben werde, was hier ganz klar der Fall gewesen sei. Er empfahl mir, auf die einzelnen Vorwürfe ganz ähnlich wie in meiner vorigen Stellungnahme einzugehen und sie Punkt für Punkt zu entkräften. Er gab mir den Tipp, dabei auch auf die einzelnen vermeintlichen Mängel einzugehen. Das Treffen mit dem Anwalt beruhigte mich ungemein, weil es mir die Sicherheit gab, im Recht zu sein. Ich verfasste also eine Rekursbeantwortung, in der ich erneut im Einzelnen auf alle Kritikpunkte einging und diese widerlegte.

Nun hieß es erst einmal lange warten. Vier Monate später kam endlich der Beschluss vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, worin dem Rekurs nicht Folge gegeben wurde. Sämtliche Punkte wurden im Sinne meiner Argumentationslinie bestätigt. Unter anderem wurde angeführt: „Die subjektive Auffassung des Beklagtenvertreters, wie bestimmte Ausdrücke richtig zu übersetzen seien, stellt keinen Maßstab für die Beurteilung der Leistungen der Dolmetscherin dar.“ Ich musste auch nicht die Gebühr des Beklagtenvertreters für den Rekurs zahlen. Weitere zwei Monate später (also insgesamt neun Monate nach der Verhandlung) erhielt ich dann endlich mein Honorar. In diesem Zusammenhang möchte ich noch erwähnen, dass mich die Klagevertreterin sogar einmal während dieser vier Monate anrief und sich erkundigte, ob es schon eine Entscheidung vom Gericht gebe. Sie bekräftigte, dass die Anschuldigungen des Beklagtenvertreters ungerechtfertigt gewesen seien, und dass ich mich auf keinen Fall entmutigen lassen solle.

Auch wenn die gesamte Erfahrung für mich sehr unangenehm war, gab mir die Unterstützung vieler kompetenter Personen und insbesondere die rasche Hilfe von Universitas viel Kraft und Zuversicht. Ich wünsche niemandem, in eine ähnliche Situation zu kommen, aber wenn dies passieren sollte, rate ich allen, sich an erfahrene KollegInnen und an den Verband zu wenden, um professionelle Hilfe zu erhalten. Der hohe Zeitaufwand und die nervliche Belastung haben sich am Ende sicherlich bezahlt gemacht. Ich danke allen, die mich in dieser Angelegenheit unterstützt haben!

 

von Nina Ritschl

Beitragsbild: (c) Bill Oxford on Unsplash

Kommentare

  • Liebe Nina, liebe alle,
    während ich es sehr bedauere, dass du solch belastende Erfahrungen machen musstest, freue ich mich sehr, dass wir durch die Zusammenarbeit mit unserem Anwalt helfen konnten.

    LG
    Dagmar Jenner

    Kommentar von Dagmar Jenner am 11. September 2019 um 11:36