Mit Sprachprofis zum Erfolg

Gymnasiumstraße 50, 1190 Wien
info@universitas.org
+43-1-368 60 60

Einloggen
Login für Mitglieder

Sonderkonditionen für UNIVERSITAS-Austria-Mitglieder

Business-/PortraitfotosJohn Michael Oliver

Beim Fotografen John Michael Oliver erhalten UNIVERSITAS-Mitglieder folgendes exklusives Angebot:

3 professionelle Portraitfotos/Businessfotos im Rahmen eines 60-Minuten-Shootings im Fotostudio in Münchendorf um € 80,00

EXTRA: Bei einem externen Termin in Wien oder Umgebung werden weitere € 30,00 verrechnet.

EXTRA: Auf Wunsch kann ein Makeup Artist gegen Aufpreis für das perfekte Portrait sorgen.

Bitte um Terminvereinbarung direkt mit John Michael Oliver unter folgenden Kontaktdaten:
+43 699 10375882
johnmichaeloliverphotography@gmail.com
john.oliver@gmx.at
https://johnmichaeloliverportfolio.com/ 

Camels-SeminareCAMELS - Capital Markets English Language Services

Camels bietet seit 2001 Finanzmarktseminare für Übersetzerinnen und Übersetzer an. Die Themen beziehen sich auf die großen Bereiche Investment Banking, Rechnungslegung, Marktaufsicht und -regulierung sowie Versicherungswesen. Unter dem Motto „Translators meet Experts“ werden die Camels-Seminare von Expertinnen und Experten aus den Fachbereichen gehalten. Mitglieder von Universitas erhalten 10% Rabatt bei der Anmeldung zu den Camels-Seminaren.

Weitere Informationen zu den Seminare finden Sie hier: https://www.camels.at/ 

Digitale DolmetschtechnikLiveVoice GmbH

Mit dem digitalen LiveVoice Dolmetschsystem können Veranstaltungen und Meetings jeder Größenordnung unkompliziert verdolmetscht werden. Besucher verwenden ihre Smartphones zum Zuhören. Geeignet für Vor-Ort sowie Remote Verdolmetschung. UNIVERSITAS Mitglieder bzw. Kunden, die von UNIVERSITAS Mitgliedern vermittelt werden, erhalten 10% Rabatt.

Preise siehe: https://livevoice.io

Kontakt:
LiveVoice GmbH
Clemens-Krauss-Straße 21, 5020 Salzburg
service@livevoice.io
+43 677 64077881

Dolmetschtechnik Top Event Veranstaltungen GmbH

Bei Dolmetschtechnik der Firma Top Event Veranstaltungen GmbH erhalten UNIVERSITAS-Austria-Mitglieder einen Rabatt von 15 % direkt oder als Vermittlungsprovision.

Flüsterkoffer/-anlagen Light & Sound Konferenztechnik e. U.

Sie können diese Angebote unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer (siehe Website, Mitgliederbereich –> Verwaltung) in Anspruch nehmen. Details bezüglich Dauer, Lieferung, Rückgabe etc. sind mit den Anbietern direkt zu vereinbaren.

  • Koffer Sennheiser INFOPORT, 1 Kanal 12 Teilnehmer, 1 Handfunkmikrofon € 140,00
  • Koffer Sennheiser INFOPORT, 1 Kanal 20 Teilnehmer, 1 Handfunkmikrofon € 180,00
  • Neu: 1 City-Guide Führungsanlage, 2 Kanäle, 39 Teilnehmer, wahlweise aufteilbar € 350,00

Die Preise verstehen sich pro Tag, exkl. USt., Lieferung bzw. Versand nach Vereinbarung (Firmensitz: Wien/Umgebung). Zusätzlich 10 % Rabatt auf alle Angebote für Dolmetschtechnik sowie Lösungen für ÖGS (Ton ins Ohr).

Kontakt:
Light&Sound Konferenztechnik Ferenc Kovacs e.U. HU-1134, Budapest, Róbert Károly Krt. 36,
Mobil1: +36 20 43 16 617
Mobil2: +36 70 47 73 367
E-Mail: kferenc345@gmail.com

Für Angebote und  Auslieferung der Führungsanlagen steht auch Herr Karl Mayer (Gerasdorferstraße 340a, 2201 Gerasdorf bei Wien) zur Verfügung.
Mobil +43 664 461 33 11
E-Mail: karl_mayer@gmx.at

Grinberg-MethodeCora Hiebiger, Johanna Matula, Daniela Razocher

Willst du …

  • mehr Raum für Neues in deinem Leben?
  • Mehr Energie und dich weniger anstrengen müssen?
  • Mehr Flexibilität – im Körper und in deiner Handlungsfähigkeit?
  • Erholsamen Schlaf, dich gut regenerieren können?
  • Mehr Mut haben, das zu tun, was du willst?
  • Mit Leichtigkeit deine Ziele verfolgen und erreichen?

Hast du genug …

  • von Stress und Müdigkeit?
  • von chronischen Schmerzen oder anderen Beschwerden?
  • davon, dich als Opfer der Umstände zu sehen?
  • von dem Gefühl, es anderen recht machen zu müssen?

Folgende Grinberg-Praktikerinnen bieten für UNIVERSITAS-Mitglieder 50% auf die erste Grinberg-Sitzung an:

Cora Hiebinger:
Lerchenfelderstraße 150-154/Stiege 1/Tür 5, 1080 Wien
0699 15414053
office@corahiebinger.at
www.corahiebinger.at

Johanna Matula:
Marxergasse 24/Stiege 2/Stock 4, 1030 Wien
0699 15077112
grinberg@johanna-matula.at
www.johanna-matula.at

Daniela Razocher:
Fuchsthallergasse 22/29, 1090 Wien
0699 18810023
office@bodies-at-work.com
bodies-at-work.com

IntelliWebSearch Michael Farrell

Michael Farrell, the developer of IntelliWebSearch, is offering UNIVERSITAS members a 20% discount on the list price of version 5 of his tool. To take advantage of this offer all you have to do is:

  1. Choose the type of licence you want: www.intelliwebsearch.com/version-5/register/
  2. Tick the „I have a discount coupon“ box on the shopping cart page.
  3. Type in the case-sensitive coupon code: UNIVERSITASMember
  4. Refresh the price.

In any case, before deciding to buy, everyone has the right to a two-month free trial. All you need to do is download and install from www.intelliwebsearch.com/version-5/download/.

memoQ Kilgray Translation Technologies

Die Mitglieder von UNIVERSITAS Austria können bei Neuankauf einer Translator-Pro-Lizenz von memoQ einen Nachlass von 30% in Anspruch nehmen.

Den dazu erforderlichen Code können Sie bei unserem Büro (info@universitas.org) anfordern.

Rechtsberatung Dr. Michael Meyenburg

Der langjährige Rechtsanwalt unseres Verbandes, Dr. Michael Meyenburg, stellt Rechtsberatung in berufsrelevanten Fragen für unsere Mitglieder zur Verfügung – die Kosten übernimmt der Verband. Das Kontingent ist auf 3 Stunden pro Quartal beschränkt. Die Anmeldung erfolgt über das UNIVERSITAS-Büro (info@universitas.org).

Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot lediglich für schriftliche oder telefonische Beratung gilt. Sobald Herr Dr. Meyenburg rechtsvertreterisch tätig wird, etwa durch Kontaktaufnahme mit einer dritten Partei, sind die Kosten vom Mitglied selbst zu begleichen (siehe unten). Darüber hinaus besteht für Verbandsmitglieder die Möglichkeit, sich bei Rechtsstreitigkeiten egal welcher Art von Dr. Meyenburg zum reduzierten Sonderpreis von € 180/Stunde (zuzüglich USt.) unterstützen zu lassen.

Kostenpflichtige Rechtsvertretung vereinbaren Sie bitte direkt mit:
Dr. Michael Meyenburg
Linke Wienzeile 4/2/2 1060 Wien
Tel.: 0043- 1- 890 54 50
Fax: 0043- 1- 890 54 50 50
E-Mail: michael@meyenburg.at

SDL Trados StudioKaleidoscope

Bei Kaleidoscope erhalten UNIVERSITAS-Austria-Mitglieder unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer (siehe Website, Mitgliederbereich –> Verwaltung) 10 % Rabatt auf Upgrades und Neulizenzen.

Interessiert? Dann melden Sie sich bitte bei Margit Scherzer per E-Mail: margit.scherzer@kaleidoscope.at oder telefonisch unter 01/253 53 52 11.

Weitere Informationen finden Sie auf www.kaleidoscope.at.

Sprech- und VortragstrainingPeter Strauß

Der Schauspieler Peter Strauß gewährt UNIVERSITAS-Mitgliedern für sein Sprech- und Vortragstraining (Einzelstunden je 50 min, normalerweise € 110.- exkl. USt.) einen Nachlass von 30%.

Kontakt:
Peter Strauß
Erdbergstraße 69/16 1030
+43 (0)664 1215043
https://www.pstrauss.at/

Steuerberatunghapala Steuerberatung

Für UNIVERSITAS-Mitglieder gibt es die Möglichkeit, sich von unserer Steuerberatung HAPALA (https://www.hapala-steuerberatung.at/) zu steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Berufsausübung als Translator:innen beraten zu lassen.

– Die Kosten – ein reduzierter Stundensatz wurde ausverhandelt – dafür trägt der Verband.
– Das dafür zur Verfügung stehende Stundenkontingent sind drei Stunden pro Quartal.

– In Anspruch genommene Beratungen werden auf 5-Minuten-Basis abgerechnet.
– Unverbrauchte Stunden werden ins nächste Quartal mitgenommen.

– Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das UNIVERSITAS-Büro (info@universitas.org) nach dem first-come-first-serve Prinzip.

 

 

 

Vienna LLP Fast Track (Fortbildungsprogramm)Translex Büro für juristische Fachübersetzungen GmbH (FRANZ J. HEIDINGER, LL.M.)

Translex gewährt 10 % Rabatt auf Anmeldungen zum Intensivkurs „Vienna LLP Fast Track“ nach dem Wiener Modell von Prof. Franz J. Heidinger. Berufsbegleitend werden in 17 Abendeinheiten die Grundsätze des anglo-amerikanischen Rechtssystems und der englischen Rechtssprache vermittelt. Besonders zu empfehlen für Übersetzer:innen und Dolmetscher:innen zur intensiven Erarbeitung der englischen Rechtsterminologie im Kontext der verschiedenen Rechtssysteme (US, UK, Deutschland und Österreich).

Nähere Informationen unter www.vienna-llp.com

Berufseinstieg … getting started

Wenn man nach der Ausbildung den Weg in den Beruf als Selbständige/r finden will, gibt es am Anfang sicher einige Hürden zu überwinden.

UNIVERSITAS Austria hat es sich auch zur Aufgabe gemacht, ihren Mitgliedern dabei Unterstützung anzubieten, sei es in Form von Leitfäden, Informationsveranstaltungen oder Infos auf unserer Website. Auch das Mentoring-Programm kann dabei helfen, die ersten Schritte zu tun. Unter Steuern, Rechtliches und Versicherungen finden Sie Kurzinformationen zu wesentlichen Aspekten unserer Tätigkeit.

Weitere Punkte werden z. B. in unserem Online-Tutorial „Basiswissen für angehende ÜbersetzerInnen“ behandelt:

 

 

Zahlen, Fakten & Kosten

Natürlich hat man beim Berufseinstieg auch einige Kosten zu bedenken.

Glücklicherweise ist der Investitionsbedarf in unserem Berufsfeld nicht besonders hoch und viele der erforderlichen Investitionen haben Sie wahrscheinlich ohnehin schon in irgendeiner Form getätigt.

Hier einige Faktoren, die Sie berücksichtigen sollten:

  • Computer (Hardware und Software)
  • Büroausstattung
  • Kommunikationsgeräte (Telefon, Internet etc.)
  • Referenzmaterialien
  • Fort- und Weiterbildung
  • Beratung (z. B. Buchhaltung, Steuerberater etc.)
  • Marktauftritt (Website, Visitenkarten etc.)
  • Mitgliedschaften in Berufsverbänden
  • etc.

Dazu kommen noch „unvermeidlichen“ Ausgaben für Steuer und Versicherung (Stand 2018):

  • Gewerbeanmeldung (1x) : ca. € 60-70
  • Mindestsozialversicherung (4x im Jahr): ca. € 2.000
  • Einkommensteuer (4x im Jahr): abhängig vom Gewinn
  • Grundumlage Wirtschaftskammer (1x im Jahr): ca. € 150

Videos aus der Berufspraxis

Arbeiten im translatorischen Gemeinschaftsbüro oder im Homeoffice?

 

Beglaubigte Übersetzung – Merkmale, Bindung

 

Erstellen von Glossaren für Dolmetschaufträge

 

Marketing und Kundenakquise

 

Behind the scenes: Übersetzer für NGOs (Mael Le Ray)

 

Revision von Übersetzungen: Luxus oder Notwendigkeit (Heide Maria Scheidl)

 

Behind the scenes: Mein Weg auf den Markt (Volina Șerban)

 

Behind the scenes: Wie und warum Jungmitglied werden

 

Überblick: Funktionen der Verbandswebsite

 

Behind the scenes: Dolmetschen in der Psychotherapie

Steuern

Die für die Berufsgruppe relevantesten Steuern sind Einkommensteuer (ESt) und Umsatzsteuer (USt), die auch gerne als Mehrwertsteuer (MwSt) bezeichnet wird.

Beim Finanzamt erhalten Sie auf Antrag eine 7-stellige Steuernummer und damit verbunden ein Abgabenkonto. Üblicherweise erfolgen alle Abläufe elektronisch über FinanzOnline. D. h. alle Steuererklärungen, die Sie abgeben (ob für ESt oder USt), und alle Zahlungen oder Gutschriften laufen über diese Steuernummer/dieses Konto.

Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) müssen Sie, falls erforderlich, extra beantragen. Diese ist nicht identisch mit der Steuernummer.

Nach Ankündigungen der WKO sind für Einpersonenunternehmen (EPUs) Vereinfachungen geplant, doch ob und wie diese in Zukunft umgesetzt werden, steht noch nicht fest.

Einkommensteuer (ESt)

Nachstehend ein paar grundlegende Informationen. Zu Detailfragen verweisen wir auf die Leitfäden und Fortbildungsveranstaltungen von UNIVERSITAS Austria bzw. auf Finanzamt und Steuerberater.

Wer muss Einkommensteuer bezahlen (einkommensteuerpflichtig)?

Die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht für unbeschränkt Steuerpflichtige (= Personen mit österreichischem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich) insbesondere in jenen Fällen, in denen das steuerfreie Basiseinkommen überschritten ist:

  • EK nur aus selbständiger Tätigkeit und mehr als € 11.000
  • EK auch aus angestellter Tätigkeit und mehr als € 12.000

D. h. Steuerpflicht gilt auch für nicht-österreichische Staatsbürger, wenn sie in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind, für Einkommen im Inland und im Ausland.

Wie wird die Einkommensteuer berechnet?

Umsatz minus Betriebsausgaben = Gewinn oder Verlust, und der innerhalb eines Jahres erzielte Gewinn ist die Grundlage für die zu zahlende (entrichtende) Einkommensteuer.

Was heißt Umsatz?

Umsatz ist das Geld, das Sie auf Grundlage Ihrer Honorarnoten oder Rechnungen für Ihre Arbeit bezahlt bekommen.

Was heißt Betriebsausgaben?

Dazu zählt alles, was Sie an Geld aufwenden, um Ihre Tätigkeit durchführen zu können, zum Beispiel Computer, Internet, Telefon, Papier, Sozialversicherungsbeiträge, Mitgliedschaftsbeitrag bei UNIVERSITAS Austria, Werbemittel, Fortbildung, Versicherungen, Bankspesen, (anteilige) Kosten für Arbeitszimmer etc.

Wie errechnet man den Umsatz, die Betriebsausgaben, den Gewinn?

Dafür benötigt man eine Buchhaltung. Für die überwiegende Mehrzahl unserer Mitglieder erfolgt dies in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. D. h. Sie führen Buch darüber / halten fest, was Sie an Geld einnehmen und wofür Sie wie viel Geld ausgeben (mit eigenem System, mit Hilfe von Software oder Steuerberater). Beachten Sie, dass auch bei elektronischer Steuererklärung die Papierbelege 7 Jahre aufzubewahren sind.

Ein wichtiges Merkmal der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist der Zeitpunkt von Zahlungseingang bzw. -ausgang. Wenn Ihre z. B. im Dezember gestellte Honorarnote erst im Jänner des nächsten Jahres bezahlt wird, kommt sie auch erst nächstes Jahr in Ihre Buchhaltung. Das gleiche gilt für Zahlungen, die Sie selbst für betriebliche Ausgaben tätigen – im Dezember gekauft und bezahlt, Verbuchung Jahr x; im Dezember gekauft und im Jänner bezahlt, Verbuchung im Jahr x+1.

Woher weiß das Finanzamt, wie viel Steuer ich zahlen muss?

Zu Beginn Ihrer Berufstätigkeit beantragen Sie beim Finanzamt eine Einkommensteuernummer. Danach sind Sie verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung ans Finanzamt abzugeben, üblicherweise elektronisch über FinanzOnline. Abhängig davon, wie viel Sie eventuell noch auf anderem Wege verdienen und versteuern (z. B. als Angestellte/r), berechnet das Finanzamt Ihre Steuerlast und schreibt Ihnen vor, wie viel Sie vierteljährlich zu bestimmten Terminen im Voraus zu bezahlen haben. Es ist daher sehr ratsam, entsprechende Geldmittel gleich nach Eingang bei Ihnen auf die Seite zu legen, denn die Grundlage der Vorauszahlungen ist Ihr Gewinn im Jahr davor.

Wie hoch ist mein Steuersatz?

Das hängt davon ab, ob Sie auch über anderes Einkommen (z. B. aus angestellter Tätigkeit) verfügen, weil dies alles zusammengerechnet wird.

Grundsätzlich sind die Steuersätze nach Tarifstufen gestaffelt. Wenn Sie weniger als € 11.000 pro Jahr einnehmen (Gewinn, nicht Umsatz!), dann müssen Sie keine ESt bezahlen.

Über diese Grenze hinaus kommen dann die gestaffelten Steuersätze bis zum Höchstsatz von 55 % zur Anwendung.

bmf.gv.at/steuern

Da Sie ja auch noch Sozialversicherung bezahlen müssen, ist eine gute Daumenregel, 50 % (die Hälfte) jedes Honorars gleich mal beiseite zu legen.

Umsatzsteuer (USt)

Die Umsatzsteuer (auch gerne als Mehrwertsteuer bezeichnet) bezahlen Sie als KonsumentIn im täglichen Geschäftsverkehr, z. B. im Supermarkt.

Als UnternehmerIn müssen Sie unter bestimmten Umständen (Umsatzsteuerpflicht) für Ihre Leistungen 20 % Umsatzsteuer auf Ihr Honorar an Ihre KundInnen verrechnen und regelmäßig ans Finanzamt „abführen“ (bezahlen), weshalb die USt auch als „Durchlaufposten“ bezeichnet wird, d. h. dieser Teil Ihres Honorars verbleibt auf jeden Fall nicht bei Ihnen.

Im Gegenzug können Sie für Anschaffungen, die für Ihre Geschäftstätigkeit erforderlich sind (z. B. Computer, Telefonrechnung, Papier, Wörterbücher etc.), die dafür ausgewiesene USt vom Finanzamt zurückfordern („Vorsteuerabzug“).

Wann muss ich Umsatzsteuer verrechnen?

Wenn Ihr Jahresumsatz (Achtung: nicht Gewinn, sondern Umsatz!) mehr als € 30.000 ausmacht, gilt für Sie die Umsatzsteuerpflicht. D. h. Sie müssen 20 % auf Ihre Honorare aufschlagen und Ihren KundInnen verrechnen und dann ans Finanzamt abführen.

Wie viel muss ich zahlen?
Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) und Umsatzsteuererklärung

Das Finanzamt will von Ihnen wissen, wie viel USt Sie Ihren KundInnen verrechnet haben und wie viel USt Sie als Vorsteuer für Ihre betrieblichen Anschaffungen abziehen.

Üblicherweise vierteljährlich (bei höheren Umsätzen auch monatlich) füllen Sie zu diesem Zweck online (FinanzOnline) eine Umsatzsteuervoranmeldung aus und zahlen die von Ihnen selbst (bzw. FinanzOnline nach Eingabe der Daten) errechnete „Zahllast“ ein (manchmal kann es auch eine Gutschrift sein, z. B. wenn Sie eine größere Betriebsausgabe getätigt haben).

Nach Ablauf des Jahres müssen Sie auch noch eine Umsatzsteuerjahreserklärung für das gesamte Jahr abgeben.

Was ist die UID?

Die UID oder Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen Sie eigens beim Finanzamt, sobald für Sie die Umsatzsteuerpflicht zutrifft oder Sie freiwillig in das System hineinoptieren wollen. Sie ist nicht identisch mit Ihrer Steuernummer.

Diese Nummer beginnt in Österreich immer mit der Buchstabenfolge ATU. Diese Nummer müssen Sie dann auf Ihren Honorarnoten anführen.

Unternehmen in anderen EU-Ländern verfügen über entsprechende Nummern und  gerade im Geschäftsverkehr mit dem Ausland ist die UID sehr wichtig. Es besteht die Möglichkeit, nur für den Geschäftsverkehr mit dem Ausland eine UID zu beantragen, ohne aber USt zu verrechnen. Manche Finanzbeamte wissen darüber allerdings nicht ausreichend Bescheid.

Weitere Informationen:

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Als KleinunternehmerIn gilt, wer die Umsatzgrenze von € 30.000 pro Jahr nicht überschreitet. KleinunternehmerInnen sind nicht umsatzsteuerpflichtig, können aber freiwillig in die Umsatzsteuerverrechnung hineinoptieren, was dann für mindestens 5 Jahre gilt.

Sie haben im Gegenzug kein Recht auf Vorsteuerabzug für eigene Anschaffungen.

Vor- und Nachteile der Umsatzsteuerpflicht/-option

Keine USt

Vorteile:

  • billiger gegenüber Privatkunden und staatlichen Stellen, die selbst keine Vorsteuer abziehen können
  • weniger Verwaltungsaufwand

Nachteile:

  • kein Vorsteuerabzug auf eigene Anschaffungen
  • vermittelt teilweise ein weniger professionelles Unternehmensbild

USt

Vorteile:

  • Vorsteuerabzug für Anschaffungen
  • vermittelt stärker Eindruck eines „Unternehmens“
  • oft einfacher im Verkehr mit Ausland

Nachteile:

  • Aufwand für Verrechnung mit Finanzamt (monatlich/vierteljährlich Zahllast ermitteln)
  • Zu den Zahlungsterminen entsprechende Geldmittel zur Verfügung halten

Was passiert, wenn ich die Umsatzsteuergrenze ungeplant überschreite?

Die Grenze für die Umsatzsteuerpflicht beträgt € 30.000 (Gesamtumsatz). Es ist immer ratsam, seine Buchhaltung aktuell zu halten, damit man rasch erkennen kann, wie hoch der Jahresumsatz bereits ist. Gegebenenfalls kann man, wenn es knapp ist, noch gegensteuern (z. B. neue Honorarnoten so stellen, dass sie erst im nächsten Jahr bezahlt werden).

Wenn man die Grenze um 15 % überschreitet, macht das nichts, allerdings darf das in einem Zeitabschnitt von 5 Jahren nur einmal passieren.

Wenn man die Grenze um mehr als 15 % überschreitet, hat man in dem betreffenden Jahr auf jeden Fall Probleme. Für das Finanzamt zählt das Gesamtergebnis – Sie können nicht USt für die letzten 3 Honorarnoten im Jahr verrechnen und für die davor nicht.

Konkret gibt es nur 2 Möglichkeiten:

  • Sie stellen alle Honorarnoten des betreffenden Jahres nochmals neu mit USt aus und fordern Ihre KundInnen auf, diese Beträge nachzuzahlen.
  • Sie nehmen eine Einbuße hin und bei den schon ohne USt ausgestellten Honorarnoten gilt dann der Endbetrag als inklusive USt (Nettobetrag = Bruttobetrag); d. h. Sie müssen davon die 20 % USt  herausrechnen* und diese Beträge dann ans Finanzamt bezahlen.

*Achtung: Nicht den Mathe-Anfängerfehler begehen und 20 % des Betrages rechnen, sondern vielmehr Betrag dividiert durch 120 x 100 ist der Nettobetrag und davon 20 % ist die USt, addiert müsste wieder der ursprüngliche Betrag herauskommen.

Beispiel:
(Brutto-)Betrag = 125
125 x 0,2 (20 %) = 25 FALSCH!!!
125/120×100= 104,16666 = 104,16 (Nettobetrag) -> x 0,2= 20,84 (20 % USt)
104,16 + 20,84 = 125 Bruttobetrag

Rechtliches

Auch in rechtlicher Hinsicht gilt es einiges zu beachten. Seien es Vertragsgrundsätze im Geschäftsverkehr oder für unsere Tätigkeit geltende Gesetze – hier ein kleiner Überblick.

AGB

AGB oder Allgemeine Geschäftsbedingungen haben den Vorteil, dass man nicht für jeden Auftrag alle Bedingungen wieder neu aushandeln muss.

UNIVERSITAS Austria hat von einem Anwalt geprüfte Muster-AGB erstellt, die sich stark an der Norm für Übersetzungsdienstleistungen orientieren und sehr viele Punkte abdecken, an die man selbst vielleicht gar nicht denkt.

Die Wichtigkeit der vereinbarten Bedingungen zeigt sich ja erst, wenn es zu einem Streitfall kommt, es ist daher auf jeden Fall besser, sich vorsichtshalber abzusichern.

Wichtig ist allerdings, dass die AGB nur dann gelten, wenn man sie dem/der AuftraggeberIn / GeschäftspartnerIn vor Erteilung des Auftrags zur Kenntnis gebracht hat, in dem man zum Beispiel im Angebot auf die AGB verweist, die man auf seiner Website zum Download bereitgestellt hat, oder im E-Mail, mit dem man sein Angebot schickt, per Link auf die AGB verweist, oder sie als Anhang (pdf) mitschickt.

Wenn man die AGB erst mit der Rechnung oder Honorarnote mitschickt, ist das zu spät.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Seit 25.5.2018 ist die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie hat zahlreiche neue Vorschriften über den Umgang mit personenbezogenen Daten mit sich gebracht.

Besonders heikel ist der Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten.

Noch ist nicht ganz abgeklärt, was alles für EinzelunternehmerInnen gilt, aber anzuraten ist Folgendes:

  • Datenschutzerklärung (Privacy Policy) auf Website, darauf verlinken in E-Mail-Signatur
  • Einholen der Einwilligung der KundInnen zur Datenverarbeitung
  • Führen eines Registers von personenbezogenen Daten („Kundenkartei“)
  • Dokumentieren von Datensicherheitsmaßnahmen
  • Verträge/Vereinbarungen mit SubauftragnehmerInnen

Bei Datenschutzvereinbarungen mit AuftraggeberInnen ist Vorsicht geboten – immer genau durchlesen und vor allem Zuständigkeits- und Haftungsfragen beachten.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema sind im Mitteilungsblatt 2/2018 (Seite 22 ff) nachzulesen.

Ausführliche Informationen finden Sie auch hier: wko.at/datenschutz

Darüber hinaus ist die Datenschutzgruppe von UNIVERSITAS Austria sehr gerne über datenschutz@universitas.org erreichbar.

E-Mails / Website-Impressum

Auch im Bereich E-Mail-Verkehr und Websites sind ein paar rechtliche Vorschriften zu beachten, in erster Linie dazu, welche Informationen verpflichtend in einer E-Mail-Signatur oder in einem Website-Impressum vorhanden sein müssen, je nachdem, in welcher Rechtsform man seine Tätigkeit ausübt (EinzelunternehmerIn etc.)

Siehe dazu allgemein: wko.at/service

und insbesondere für Einzelunternehmen, was die meisten von uns betreffen wird: wko.at/service

Hinsichtlich E-Mail gilt es zu beachten, dass in Österreich keine „unaufgeforderten“ E-Mails (sogenannte Direktwerbung) verschickt werden dürfen, ohne dass der/die EmpfängerIn seine/ihre Einwilligung dazu gegeben hätte. (Per Briefversand ist das schon möglich, aber nicht per E-Mail.)

Durch die Datenschutz-Grundverordnung hat sich diese Situation nur noch verschärft und ist noch etwas unklarer geworden. Siehe dazu: wko.at/service

Gewerbeschein

Wie ist das nun mit dem Gewerbeschein? Müssen DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen einen Gewerbeschein haben, was bedeutet es, einen Gewerbeschein zu haben, wie bekommt man einen etc.?

Gewerbescheinpflicht ja/nein?

Im Prinzip müssen DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen gemäß Gewerbeordnung (= Gesetz) einen Gewerbeschein lösen bzw. beantragen. Die Auslegung der betreffenden Bestimmungen, die der SVA (Sozialversicherungsanstalt) und der WKO (als zuständiger Gewerbeorganisation) vom Wirtschaftsministerium vorgeschrieben werden, ist im Lauf der Zeit immer strikter geworden.

Ausnahmen gibt es nur für GerichtsdolmetscherInnen (die einem eigenen Gesetz, dem Sachverständigengesetz, unterliegen) und literarische ÜbersetzerInnen.

Neue Selbständige

Diese Kategorie von UnternehmerInnen, die nur im Zusammenhang mit der Sozialversicherung relevant ist, wurde einst eingeführt, damit alle unter keine anderen Bestimmungen (wie z. B. Gewerbeordnung, Sachverständigengesetz) fallenden selbständig Tätigen auf jeden Fall pflichtversichert sind.

Heute ist eine Neuanmeldung unter diesem Titel bei WKO und SVA oft schwierig und nur mit der Argumentationslinie Texten, Autorentätigkeit (und nicht Übersetzen oder Dolmetschen) zu erhalten.

Die Unterschiede in Bezug auf Beitragszahlungen etc. sind aber vernachlässigbar. Was entfällt, ist die Pflichtmitgliedschaft bei der WKO.

Was bedeutet es, einen Gewerbeschein zu haben?

Der Gewerbeschein geht mit einer Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Hand in Hand; die Kosten variieren je nach Bundesland. Im Gegenzug kann man natürlich auch bestimmte Leistungsangebote der WKO in Anspruch nehmen (z. B. Beratung, Seminare, Bildungsscheck).

Automatisch erfolgt gleichzeitig mit der Gewerbeanmeldung eine Meldung und Pflichtversicherung bei der SVA (auch wenn man schon anderweitig versichert sein sollte, siehe Versicherung).

Wie melde ich ein Gewerbe an / Wie löse ich einen Gewerbeschein?

Am einfachsten vom WKO Gründerservice beraten lassen; dort kann man auch gleich alle Formalitäten erledigen.

Die Gewerbeanmeldung ist auch elektronisch möglich über das Unternehmensserviceportal.

Die zuständigen Behörden sind in Wien die Magistratsämter, in den Bundesländern die Bezirkshauptmannschaften.

Wie werde ich den Gewerbeschein wieder los?

Das ist schwierig. Man kann nicht auf einen anderen Status umsteigen. Es gibt nur 2 Möglichkeiten:

  • Ruhendstellen – dann übt man das Gewerbe vorübergehend nicht aus und muss auch nichts bezahlen.
  • Rückgabe ­– dann darf man das Gewerbe auch gar nicht mehr ausüben.

Honorarnoten

Auch für Honorarnoten oder Rechnungen gibt es rechtliche Vorschriften, d. h. bestimmte Informationen müssen darin enthalten sein, damit diese vom Finanzamt als Rechnungen anerkannt werden:

  • Name, Adresse, ggf. UID
  • Name und Adresse der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers
  • Ausstellungsdatum
  • fortlaufende und eindeutige Rechnungsnummer
  • Liefer- bzw. Leistungsdatum/-zeitraum
  • (kurze) Erklärung, was in Rechnung gestellt wird, ggf. Bestellnummer
  • Entgelt (Nettobetrag)
  • Umsatzsteuerbetrag und Umsatzsteuersatz (20 %)
    (im Falle einer Umsatzsteuerbefreiung Hinweis, dass für diese Leistung eine Steuerbefreiung gilt)
  • Bei Rechnungen ab € 10.000 auch die UID des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin

Darüber hinaus empfehlenswert

  • Ihre Kontonummer und Bankverbindung (BIC/IBAN)
  • Ihre Unterschrift (möglich auch elektronische Signatur)
  • Zahlungsfrist/Zahlungsziel

Rechnungslegung für den Bund

Wenn man Honorarnoten oder Rechnungen für staatliche Stellen in Österreich legt, muss man unter Umständen ein eigenes elektronisches Verfahren verwenden.

Wie das funktioniert und welche Stellen das betrifft, erfahren Sie in unserem Leitfaden zu diesem Thema.

Kostenvoranschläge

Die wichtigste Frage prospektiver AuftragberInnen  ist neben dem Fertigstellungstermin sicherlich die Frage nach den Kosten der Dienstleistung.

Wenn man keinen Pauschalpreis vereinbart, empfiehlt es sich immer, darauf hinzuweisen, dass es sich nur um eine (grobe) unverbindliche Schätzung handelt, die man abgibt.

Wichtig zu wissen ist, dass auch ein mündlicher Kostenvoranschlag, z. B. am Telefon, genauso „wirkt“ wie ein schriftlicher.

Wann ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?

Gegenüber Konsumenten (d. h. Nicht-Unternehmen) immer, sofern man nicht das Gegenteil erklärt hat.

Gegenüber Unternehmen ist ein Kostenvoranschlag im Zweifelsfall unverbindlich.

Was passiert bei Überschreitungen des Kostenvoranschlags?

Bei verbindlichen Kostenvoranschlägen ist eigentlich keine Überschreitung erlaubt, außer Mehrkosten sind auf zusätzliche Kundenwünsche zurückzuführen. Dann aber auf jeden Fall mit dem Kunden bzw. der Kundin besprechen.

Bei unverbindlichen Kostenvoranschlägen sind geringfügige Überschreitungen zulässig, wenn sachlich begründet und unvermeidlich.

Bei beträchtlichen Überschreitungen muss das dem Kunden bzw. der Kundin unverzüglich mitgeteilt werden. Dann gibt es 2 Möglichkeiten:

  • Zustimmung zu Mehrkosten
  • Rücktritt vom Vertrag – dann müssen die Kosten für bereits erbrachte Leistungen bezahlt werden

Als beträchtlich wird üblicherweise mehr als 15 % gesehen.

wko.at/service

Registrierkassenpflicht

Die Registrierkassenpflicht, die bei ihrer Einführung 2017 für große Verunsicherung gesorgt hat, wird sicher die wenigsten von uns treffen, weil wir nicht so viele Bareinnahmen abwickeln (vielleicht von GerichtsdolmetscherInnen abgesehen).

Die Pflicht, eine Registrierkasse zu verwenden, tritt nur dann ein, wenn

  • der Jahresumsatz mehr als € 15.000 ausmacht und
  • davon Barumsätze mehr als € 7.500 betragen

Vertragsverhältnisse

Auch über die rechtlichen Grundlagen von verschiedenen Vertragsverhältnissen sollte man grundsätzlich Bescheid wissen, damit man gerade am Anfang seiner Laufbahn keine folgenschweren falschen Entscheidungen trifft.

Was ist ein Werkvertrag?

Das häufigste Vertragsverhältnis, das Selbständige eingehen, ist ein Werkvertrag.

Merkmale:

  • persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Auftraggeber
  • Tätigkeit muss in der Regel nicht persönlich ausgeübt werden (Vertretungsrecht durch Dritte)
  • nicht weisungsgebunden
  • verfügt über eine eigene unternehmerische Struktur (Büro, Betriebsmittel etc.)
  • Einkommen selbst versteuern, eventuell Umsatzsteuer
  • man muss sich selbst um Sozialversicherung etc. kümmern
  • eigenes Risiko für Werkleistung („geschuldeter Erfolg“), Haftung

Ein Werkvertrag ist ein sogenanntes Zielschuldverhältnis, das mit der Erbringung des Werkes erfüllt ist.

Was ist ein freier Dienstvertrag / freier Dienstnehmer?

Hier geht es um Vertragsverhältnisse, die zwischen Werkvertrag und Arbeitsvertrag angesiedelt sind und für BerufseinsteigerInnen vielleicht die meisten Unsicherheiten in sich bergen.

Merkmale:

  • geringe oder keine persönliche Abhängigkeit
  • können sich in der Regel vertreten lassen
  • sind nicht in die Organisation des Betriebes eingegliedert
  • können eigene Arbeitsmittel verwenden
  • übernehmen keine Erfolgsgarantie
  • werden normalerweise nach Stunden bezahlt
  • müssen Einkommen selbst versteuern
  • kein Urlaub, Mindestlohn, Kollektivvertrag
  • Sozialversicherungspflicht (SVA) (über Unternehmen oder selbst)

Ein freier Dienstvertrag ist ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis, das auf eine bestimmte Zeit ausgerichtet ist und nicht auf ein Werk oder einen „Erfolg“.

Was ist ein Arbeitsvertrag (eine Anstellung)?

Diese Art von Vertragsverhältnis streben gerade am Anfang der Berufslaufbahn viele an, doch ist die Zahl von Stellen in Österreich relativ überschaubar.

Merkmale:

  • persönliche Abhängigkeit (Weisungsrecht des Arbeitgebers)
  • sind wirtschaftlich abhängig
  • Arbeitsverhältnisse sind Dauerschuldverhältnisse (auf Zeit)
  • persönliche Arbeitspflicht
  • Arbeit mit Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt
  • Eingliederung des Arbeitnehmers in die Organisation des Betriebes
  • der Erfolg der Arbeit kommt dem Arbeitgeber zu Gute, es trifft ihn aber auch das Risiko (z. B. wenn das Produkt nicht verkauft wird oder fehlerhaft ist)
  • Sozialversicherung und Steuern werden vom AG abgeführt (vom Lohn/Gehalt schon abgezogen)
  • Urlaub, Krankenstand, Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Was ist ein Kollektivvertrag?

Ein Kollektivvertrag ist für fix angestellte ArbeitnehmerInnen von Belang.

Ein Kollektivvertrag gilt immer für bestimmte Branchen und wird von den jeweiligen Gewerkschaften mit den Arbeitgebern einer bestimmten Branche jährlich ausgehandelt. In Kollektivverträgen sind gewisse Mindeststandards für eine Branche festgelegt, auch Lohnerhöhungen, Arbeitszeit sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeldzahlungen unterliegen dem Kollektivvertrag.

ACHTUNG: Die Branche für Angestellte in unserem Berufsumfeld  ist nicht notwendigerweise Übersetzen/Dolmetschen, sondern vielmehr die Branche des Unternehmens, bei dem man arbeitet  (z. B. Elektroindustrie, Bank etc.) – Gehälter etc. sind oft sehr unterschiedlich.

Übersetzungsbüros: hier gilt der Kollektivvertrag für Handel/Gewerbe (leider kein besonders vorteilhafter).
ÜbersetzerInnen sind eingestuft in Verwendungsgruppe III (kaufmännische + administrative Angestellte).

Versicherung

In Österreich ist man grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, unabhängig vom Status, den man bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit hat (Angestellte(r), Gewerbeschein, Neue Selbständige, …). Unterschiedlich dabei sind nur Sozialversicherungsträger und die Höhe der Beiträge.

Doch auch andere Versicherungen können im Berufsleben hilfreich sein, z. B. eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung sowie diverse Versicherungen für Büroräumlichkeiten und Ausstattung etc. Hier sind jeweils Vergleiche und genaue Beratung wichtig; nicht zu vernachlässigen ist auch die Tatsache, dass mit dem Geschäftsbetrieb in Beziehung stehende Versicherungen auch von der Steuer abgesetzt werden können.

Sozialversicherung

In Österreich ist man grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, unabhängig vom Willen und von der Staatsbürgerschaft der betroffenen Person. Die Versicherung umfasst Krankheit, Pension, Unfall, Selbständigenvorsorge und ggf. auch Arbeitslosigkeit (auf freiwilliger Basis).

Die Frage „Gewerbeschein ja oder nein“ ist für die Sozialversicherung im Prinzip irrelevant, die Unterschiede sind minimal – der Versicherungspflicht entgeht man jedenfalls nicht, es gibt sogar eine „Mehrfachversicherung“.

Zusätzliche Infos:

Wer ist zuständig?

Für die Sozialversicherung im Nicht-Angestellten-Bereich ist die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zuständig, und zwar sowohl für GewerbescheininhaberInnen als auch für Neue Selbständige. Bei dieser muss man sich anmelden, wenn man die gewerbliche Berufstätigkeit aufnimmt. Bei Beantragung eines Gewerbescheins geschieht das automatisch.

Berechnung der Beitragszahlungen

Diese ist relativ komplex und bei schwankendem Einkommen teilweise tückisch, da die Vorauszahlungen immer auf dem drittvorletzten Jahr aufbauen.

  • Endgültig: auf Basis Einkommensteuerbescheid für Jahr xx
  • Vorläufig:  auf Basis Einkommen Jahr xx -3 (für 2018, Basis 2015)

Auf dieser Basis wird 4x im Jahr eine Vorauszahlung vorgeschrieben. Das kann unangenehm sein bei schwankendem Einkommen, man kann aber relativ problemlos eine Reduzierung beantragen.

Die ersten 3 Jahre: Hier zahlt man mangels Vergleichsgrundlage Mindestbeiträge, und danach wird auf Basis des Einkommensteuerbescheids nachberechnet (Ausnahme: Krankenversicherung für Jahr 1 und 2 bleibt gleich).

Mehrfachversicherung

Auch wenn man z. B. auch zusätzlich noch angestellt tätig und dort versichert ist, zahlt man in einigen Bereichen „doppelte“ Sozialversicherungsbeiträge bis zu einem gewissen Maximalbetrag, der sogenannten Höchstbeitragsgrundlage. Das entspricht der Sozialversicherung, die man auch aus einem gleich hohen Einkommen aus nur einer einzigen Quelle bezahlten müsste (wer mehr verdient, zahlt mehr Versicherung).

Gewisse Leistungen, z. B. aus der Krankenversicherung, kann man nur einmal beziehen, man kann sich aber aussuchen, welche Versicherung man verwendet, denn es gibt Unterschiede in den Leistungen.

Bei der Pensionsversicherung wird im Pensionskonto alles zusammengerechnet, also entsprechen hier mehr Beiträge auch einer höheren Pension.

Ausnahmen von der gewerblichen Sozialversicherung

  • Ruhendstellung/Rückgabe des Gewerbescheins: dann darf man aber die Tätigkeit auch nicht ausüben
  • Geringfügige Einkünfte: weniger als € 5.256,60 pro Jahr (und Jahresumsatz < € 30.000), das entspricht € 428,05 im Monat (Stand 2018)

Was muss ich mindestens bezahlen?

Die folgenden Mindestbeiträge fallen monatlich an (Zahlung vierteljährlich), auch wenn man nichts oder nicht so viel verdient mit seiner gewerblichen Tätigkeit. Man kann aber im Einzelfall um Nachlass ansuchen.

Stand 2018:

  • Pensionsversicherung: € 121,04
  • Krankenversicherung: € 33,51
  • Unfallversicherung: € 9,60
  • Selbständigenvorsorge: € 6,70
  • Gesamt: € 170,85 monatlich –> € 512,55 im Quartal (Zahlintervall)

Berufshaftpflichtversicherung

Bei der Ausübung unseres Berufes haften wir als ExpertInnen oder Sachverständige für Schäden aufgrund von Fehlern in der von uns erbrachten Leistung, auch wenn wir nicht als zertifizierte Sachverständige (GerichtsdolmetscherInnen) tätig sind. Bei entsprechend hohen Schadenssummen (z. B. Einstampfen einer Hochglanzbroschüre in hoher Auflage) kann diese Haftung existenzbedrohend sein, denn als EinzelunternehmerIn haften wir mit unserem gesamten Privatvermögen.

Wie sorgsam DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen auch sein mögen, Schäden lassen sich leider nicht immer vermeiden. Deshalb bietet die Firma ALT + PARTNER GmbH die neue Berufshaftpflichtversicherung „Dolmetscher/Übersetzer by Hiscox“ mit einem optimalen Preis-/ Leistungsverhältnis. Bei der Berufshaftpflichtversicherung „Dolmetscher/Übersetzer by Hiscox“ wurde an alle Eventualitäten gedacht und ein Versicherungsschutz entwickelt, der spezifisch auf die Bedürfnisse der DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen eingeht. Versichert ist sowohl die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, als auch die Abwehr von ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen wegen reiner Vermögensschäden sowie Personen- oder Sachschäden. Unsere Ansprechpartnerin bei ALT + PARTNER ist Doris Kasslatter.

Das Antragsmodell und weitere Unterlagen mit Informationen zu der Berufshaftpflichtversicherung von ALT + PARTNER können Sie hier herunterladen:

Wichtige Termine für UnternehmerInnen

Hier eine kleine hilfreiche Übersicht, an welchen Terminen Sie als UnternehmerIn Zahlungen zu leisten haben, damit Sie keine Fristen versäumen und vielleicht auch rechtzeitig daran denken, die entsprechenden Mittel dafür flottzumachen.

  • Steuervorauszahlungen (ESt und USt): 15.2, 15.5, 15.8, 15.11 (15. des zweitfolgenden Monats bei quartalsweiser Bezahlung)
  • SVA-Beiträge: 28./29.2., 31.5., 31.8., 30.11
  • Einkommensteuererklärung und USt-Jahreserklärung: bis 30. April des Folgejahres bzw. bis 30. Juni des Folgejahres bei elektronischer Übermittlung über FinanzOnline (noch längere Frist bei Hinzuziehung eines Steuerberaters)
  • Fristen für Meldung beim Finanzamt/SVA: 1 Monat nach Aufnahme der Tätigkeit

 

 

 

 

Normung

Normen und Standards sind grundlegend für ein gemeinsames Verständnis von Dienstleistungen und Produkten. Gerade am globalisierten Markt der Sprachdienstleistungen dienen internationale Normen der länderübergreifenden Qualitätssicherung.

Die allgemeinen und spezifischen Anforderungen an Dienstleistungen im Bereich des Übersetzens, Dolmetschens und der Terminologie werden in Normen und Standards erfasst.

Hier eine kleine Auswahl:

  • ÖNORM EN ISO 17100 – Übersetzungsdienstleistungen – Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen (ISO 17100:2015 + Amd 1:2017)
  • ÖNORM D 1201 – Übersetzungsdienstleistungen – Übersetzungsverträge
  • ÖNORM D 1202 – Dienstleistungen – Übersetzen und Dolmetschen – Dolmetschleistungen – Anforderungen an die Dienstleistung und an die Bereitstellung der Dienstleistung
  • ÖNORM D 1203 – Dienstleistungen – Übersetzen und Dolmetschen – Dolmetschleistungen – Dolmetschverträge
  • ISO 13611 – Interpreting — Guidelines for community interpreting
  • ÖNORM A 2704 – Terminologiearbeit – Grundsätze und Methoden
  • ÖNORM EN ISO 20108 – Simultandolmetschen – Qualität und Übertragung von Ton- und Bildeingang – Anforderungen
  • ISO 20228 – Interpreting services — Legal interpreting — Requirements
  • ISO 18587 „Übersetzungsdienstleistungen – Posteditieren maschinell erstellter Übersetzungen – Anforderungen

Weitere Normen und Standards sind auf der Seite des österreichischen Normungsinstitutes zu finden: austrian-standards.at. Diese Normen sind käuflich erwerbbar und für die persönliche Nutzung durch den/die Käufer:in gedacht.

Im Rahmen des Komitees 239 ist eine direkte Mitarbeit an den aktuellen Normen möglich. UNIVERSITAS Austria ist im österreichischen Spiegelkomitee des TC 37/SC 5 „Translation, interpreting and related technology“ vertreten.

Der Fokus der ÖNORM EN ISO 17100 liegt auf den Rahmenbedingungen des Übersetzungsprozesses; die UNIVERSITAS-Austria-Zertifizierung stellt hingegen die Qualifikationen der Übersetzer:innen und die Qualität des Übersetzungsproduktes für eine konkrete Sprachrichtung in den Vordergrund.

Ähnliches gilt für den Bereich des Dolmetschens: Das Hauptaugenmerk der ÖNORM D 1202 sowie der ÖNORM D 1203 liegt auf den technischen Gesichtspunkten der Auftragsabwicklung, während die UNIVERSITAS-Austria-Zertifizierung für Dolmetschen die praktische Erfahrung und Kompetenz in der jeweiligen Sprachrichtung prüft.

Mehr Informationen zur UNIVERSITAS-Austria-Zertifizierung für Übersetzen und Konferenzdolmetschen finden Sie hier: https://www.universitas.org/de/mitgliedschaft-intern/#getsub_p4

Technologie und Tools

CAT-Tools

CAT-Tools (Computer-Assisted/Computer-Aided Translation Tools) sind Übersetzungsprogramme, die ÜbersetzerInnen bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen. Die Programme speichern übersetzte Texte (Ausgangstext und Zieltext) in sogenannten Translation Memories (TM) ab und weisen die ÜbersetzerInnen darauf hin, wenn ein Satz  mehrmals im Text vorkommt.

Die TM können in Zukunft für das Übersetzen von Texten, die ein ähnliches oder das gleiche Thema behandeln, herangezogen werden. Sie liefern Übersetzungsvorschläge für bereits vorhandene Sätze oder Satzteile.

Die humanen ÜbersetzerInnen entscheiden dann, ob der vom Programm vorgegebene Text übernommen, abgelehnt oder bearbeitet wird, um ihn an den Inhalt des Ausgangstexts anzupassen. Dadurch wird eine konsequente Verwendung der Terminologie ermöglicht.

Maschinelle Übersetzung (MT, Machine Translation)

Beim maschinellen Übersetzen wird das Übersetzen von Texten einem Rechner überlassen. Dabei greift dieser auf Textsammlungen aus Translation Memories zurück. Anhand dessen und basierend auf statistischen Modellen präsentiert die Maschine dann ein entsprechendes Ergebnis.

Diese Art des Übersetzens liefert für bestimmte Fachgebiete und bestimmte Textsorten gute Ergebnisse, vor allem bei Texten mit einfachem Satzbau und immer wiederkehrenden Ausdrücken. Allerdings ist eine (teilweise weitreichende) Nachbearbeitung durch humane ÜbersetzerInnen in der Regel notwendig.

Dies lässt sich darauf zurückführen, dass Maschinen nicht selbstständig denken, sondern auf Statistiken zurückgreifen, die weder der Natur vieler Sprachen entsprechen noch flexibel genug sind.

Neuronale maschinelle Übersetzung (NMT, Neural Machine Translation)

Um die Ergebnisse des maschinellen Übersetzens zu verbessern, geht man heute der Entwicklung künstlicher neuronaler Netzwerke nach, deren Grundidee auf dem menschlichen Gehirn basiert.

Dabei „lernen“ Rechner anhand von großen Textmengen und deren Übersetzungen, die als Big Data zur Verfügung gestellt werden. Neben der Sprache sind auch Bilder Teil dieser riesigen Menge an Daten.

Bei der NMT werden wie beim Menschen neuronale Netze geknüpft, was als Deep Learning bezeichnet wird und sich auf den tiefergehenden Lernprozess durch die Berücksichtigung aller der Maschine zur Verfügung stehenden Mittel bezieht. Im Vordergrund steht daher nicht mehr das statistische Modell, sondern das Knüpfen von Verbindungen durch Ausprobieren und Korrigieren sowie das Lernen der Maschinen aus Fehlern.

Aufgrund der großen vorhandenen Datenmengen führt dieser Vorgang zu präziseren Ergebnissen.

 

Quellen: