Über das Übersetzen
Übersetzen ist...
...die schriftliche Übertragung eines Textes aus einer Ausgangssprache in eine Zielsprache.
Was versteht man unter Ausgangs- und Zielsprache?
Als Ausgangssprache wird jene Sprache bezeichnet, aus der übersetzt wird. Die Sprache, in die der Text übertragen wird, nennt man Zielsprache.
Wie errechnet sich das Honorar einer Übersetzung?
Das Honorar für Übersetzungen berechnet sich nach der Anzahl der Zeilen der fertiggestellten Übersetzung. Berechnungsgrundlage ist die Normzeile mit 55 Anschlägen. Bei der Festsetzung des Honorars wird von einem Richtsatz ausgegangen, der je nach Schwierigkeit bzw. Dringlichkeit entsprechend erhöht werden kann.
Für spezielle Textkategorien, wie etwa Werbetexte, können gesonderte Honorarvereinbarungen getroffen werden. Bei Texten, die zur Veröffentlichung in Buchform oder zur Aufführung bestimmt sind, kann das Honorar auch auf anderer Grundlage berechnet werden (z.B. Pauschale, Normseiten, Gewinnbeteiligung, Tantiemen).
Folgende Sonderleistungen können nach Zeitaufwand (Stundensatz) verrechnet werden:
- besondere grafische Gestaltung
- Lesen der Korrekturfahnen eigener Übersetzungen
- Übersetzungen vom und auf Tonband
- Redigieren von Texten, die von anderen Personen verfasst oder übersetzt wurden
- Übersetzung nachträglicher Änderungen im Originaltext
Was ist eine Normzeile?
Eine Normzeile besteht aus 55 Anschlägen (d.h. Zeichen und Leerzeichen).
Welche Ausbildungsmöglichkeiten gibt es für ÜbersetzerInnen in Österreich?
In Österreich werden Übersetzen und Übersetzungswissenschaften an drei Universitätsinstituten gelehrt (Graz, Innsbruck und Wien); in der Regel werden drei Sprachen (Mutter-/Bildungssprache, 1. Fremdsprache, 2. Fremdsprache) studiert.
Im Zuge der Umsetzung des Bologna-Prozesses haben die universitären Ausbildungsstätten Wien und Graz bereits das dreiteilige Studium mit BA-, MA- und Ph.D.-Abschlüssen eingeführt. Am Innsbrucker Institut wird die Umsetzung des Bologna-Prozesses vorbereitet. Aufgrund früherer Studienpläne können ausgebildete ÜbersetzerInnen und DolmetscherInnen aber neben Mag.phil. (MA) oder Dr.phil. (Ph.D.) auch folgende akademische Grade haben: Dipl.-Dolm. (für Übersetzen bzw. Dolmetschen) und Akad.Ü. (Kurzstudium).



