Berufsausbildung

Besteht für ÜbersetzerInnen und DolmetscherInnen Gewerbescheinpflicht?

ANTWORT: Es besteht Sozialversicherungspflicht. Zur Wahl stehen:

  1. Anmeldung als "neue/r Selbständige/r"
  2. Gewerbeschein

REFERENZEN: Ein Interview mit Herrn Pettliczek, dem Direktor der Landesstelle Wien der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft finden Sie in der Ausgabe 2/2004 unseres Mitteilungsblattes.

Ein weiterer Artikel zu diesem Thema findet sich in Ausgabe 4/2001.

Wie weit haftet der/die ÜbersetzerIn, DolmetscherIn für seine/ihre Leistung?

ANTWORT: Als ÜbersetzerIn bzw. DolmetscherIn haften Sie für Ihre Dienstleistung.

REFERENZEN: Siehe dazu auch ÖNORM D 1201 Punkt 15 und das Mitteilungsblatt 2/2001.

Zum Thema berufliche Haftpflichtversicherung finden Sie einen Bericht sowie eine Übersicht in der Ausgabe 2/2004.

Nach oben

Worin bestehen die Unterschiede zwischen Werkvertrag und freiem Dienstnehmervertrag?

ANTWORT: Dies ist ein Spezifikum, von dem (nach Einführung der Sozialversicherungspflicht) freiberufliche ÜbersetzerInnen und DolmetscherInnen nicht mehr betroffen sind. Für Leute, die es trotzdem wissen wollen: Martin Gleistmann: "Sozialversicherung für alle Erwerbstätigen", veröffentlicht von der Wirtschaftskammer Österreich.

Nach oben

Berufliche Haftpflichtversicherung

ANTWORT: UNIVERSITAS Austria hat sich dieser Frage gewidmet und verschiedene Versicherungsbüros kontaktiert. Dabei hat sich herausgestellt, dass wenige Gesellschaften überhaupt bereit sind, dieses Risiko zu zeichnen. Zwei Büros haben schließlich tragfähige Kontakte zu Versicherern hergestellt und maßgeschneiderte Angebote ausgearbeitet, die UNIVERSITAS Austria-Mitgliedern nun zur Verfügung stehen.

REFERENZEN: Details finden Sie in der Ausgabe 2/2004 des Mitteilungsblattes und in der Rubrik Publikationen (Mitgliederbereich).

Nach oben