Ausschuss für Übersetzen

Geschichte

Der Ausschuss für Übersetzen der UNIVERSITAS Austria wurde 1975 gegründet. Im selben Jahr erhielt er eine Geschäftsordnung, die 1995 überarbeitet wurde und jährlich aktualisiert wird. Zu Beginn seiner Tätigkeit beschäftigte sich der Ausschuss mit Vorschlägen zur Gestaltung und Einrichtung eines neu einzuführenden Übersetzerverzeichnisses, das alle drei Jahre aktualisiert wird und das es inzwischen auch online gibt. Mittlerweile tagte der Ausschuss für Übersetzen bereits über 200 Mal.

Aufgaben

Zu den Hauptaufgaben des Ausschusses für Übersetzen gehören u.a. die Nachwuchspflege (Abhaltung von Workshops für Studierende und BerufseinsteigerInnen; Veranstaltungen zu den Berufsbildern Übersetzen), Stellungnahmen zu übersetzerischen Grundsatzthemen oder die Bearbeitung von Anträgen auf Eintragung in das Übersetzerverzeichnis.
Die Beschlüsse über die vom Ausschuss behandelten Anträge auf Aufnahme ins Übersetzerverzeichnis werden vom Vorstand gefasst; es besteht eine Einspruchsfrist von zwei Monaten ab Redaktionsschluss des Mitteilungsblattes, in dem die Aufnahme veröffentlicht wird.

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Publikationen

Außerdem liegen folgende Publikationen des Ausschusses für Übersetzen auf:

  • Übersetzen – Erfolg durch Professionalität
  • Professioneller Einstieg

Informationen zur Aufnahme ins Übersetzerverzeichnis der UNIVERSITAS Austria finden Mitglieder im Downloadbereich.

Die Geschäftsordnung des Ausschusses für Übersetzen ist ebenfalls im Downloadbereich verfügbar.

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Zusammensetzung und Organisation

Der Ausschuss für Übersetzen besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, die vom Vorstand jeweils auf zwei Jahre eingesetzt werden und – ebenso wie alle anderen ehrenamtlich für die UNIVERSITAS Austria Tätigen – zweimal in ihrem Amt bestätigt werden können, das ergibt eine "Amtszeit" von insgesamt 6 Jahren. Ein Ausschuss-Mitglied sollte nach Möglichkeit auch dem Vorstand angehören. Der Ausschuss arbeitet informell; das von den Mitgliedern einvernehmlich bestimmte geschäftsführende Mitglied verfasst die Einladungen zu den etwa alle 6 Wochen stattfindenden Sitzungen samt Tagesordnung. Über jede Sitzung wird ein Protokoll angefertigt, von dem jedes Mitglied ein Exemplar erhält.
Der Ausschuss für Übersetzen fasst selbst keine Beschlüsse, sondern legt dem Vorstand schriftliche Empfehlungen zur Annahme vor. Wenn erforderlich, können auch ExpertInnen (beratende Mitglieder) beigezogen werden. Jedem Ausschuss-Mitglied obliegt im Idealfall ein bestimmtes Aufgabengebiet, mit dem es sich auch außerhalb der Sitzungen befasst.

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Mitglieder des AfÜ

  1. Dr. Mag. Andrea Bernardini, Geschäftsführendes Mitglied
    E-Mail: bernardini(at)aon.at

  2. Mag. Ingrid Haussteiner, M.A.
    E-Mail: ingrid.haussteiner(at)aon.at

  3. Mag. Susanne Lenhart
    E-Mail: susanne.lenhart(at)chello.at

  4. Mag. Irene Popenberger
    E-Mail: irene(at)popenberger.at

  5. Mag. Michaela Chiaki Ripplinger
    E-Mail: michaela(at)communicateforyou.at

  6. Mag. Heide-Maria Scheidl
    E-Mail: scheidl(at)best-practice-translations.eu

Der AfÜ ist auch über die allgemeine E-Mail-Adresse afue(at)universitas.org erreichbar.

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