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UNIVERSITAS AUSTRIA
Berufsverband für Dolmetschen und Übersetzen
Interpreters' and Translators' Association
Gymnasiumstr. 50
A-1190 Wien
Tel: +43-1-368 60 60
Fax: +43-1-368 60 60


       
  FAQs >> Übersetzen

 

> Wie komme ich auf das Übersetzerverzeichnis?
> Wer kann beglaubigte Übersetzungen anfertigen?
> Wieviel kann man für eine Übersetzung einer Website verlangen?
> Wieviele Seiten übersetzt man am Tag?
> Wie verhält es sich mit dem Urheberrrecht von Übersetzungen?

 
 
     
 


Wie komme ich auf das Übersetzerverzeichnis?


ANTWORT: Die Details zu den Aufnahmekriterien für das Übersetzerverzeichnis entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, das Sie unter Publikationen herunterladen können.

>> Aufnahmekriterien Übersetzerverzeichnis

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Wer kann beglaubigte Übersetzungen anfertigen?


ANTWORT: GerichtsdolmetscherInnen (eigentlich "allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte DolmetscherInnen") bzw. sonstige ÜbersetzerInnen, wenn Letztere die Übersetzung von einem/r GerichtsdolmetscherIn überprüfen und beglaubigen lassen.


>> Österreichischer Verband der Gerichtsdolmetscher

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Wieviel kann man für eine Übersetzung einer Website verlangen?


ANTWORT: Prinzipiell unterscheiden sich Website-Aufträge nicht von anderen Übersetzungen; entweder werden die Zeichen von den AuftraggeberInnen gezählt, oder Sie schaffen sich ein Tool für diesen Zweck an. Website-Aufträge bestehen in der Regel aus vielen Einzeldateien, beinhalten getaggte Formate (Programmier-Codes, die keinesfalls beschädigt werden dürfen) und erfordern eventuell den Einsatz bestimmter Systeme (z. B. eines Content-Management-Systems).

TIPPS: Stellen Sie sicher, dass Sie keine Textteile ohne Kontext bearbeiten.
Schätzen Sie immer zuerst den Gesamtumfang des Auftrags ab. Recherchieren Sie auch auf Übersetzungsportalen nach Lösungsansätzen.

REFERENZEN: Sie können auch im Mitteilungsblatt 5/2002 über diese Frage nachlesen.

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Wieviele Seiten übersetzt man am Tag?


ANTWORT: Da der Übersetzungsaufwand je nach Übersetzungsauftrag, Verwendungszweck, Schwierigkeitsgrad, Textsorte, der beauftragten Qualität usw. variiert, lässt sich diese Frage nicht quantitativ beantworten. So sind Recherchen (z.B. Fachterminologie) und Qualitätssicherung (z. B. Korrekturlesen durch Fachleute oder MuttersprachlerInnen der Zielsprache) integrale Bestandteile des Übersetzungsprozesses.

TIPP: Der Abschluss eines Vertrags (insbesondere über Großaufträge) bedingt einen Austausch zwischen AuftraggeberIn und ÜbersetzungsdienstleisterIn des vollständigen Ausgangstextes bzw. repräsentativer Auszüge davon, damit realistische Auftragsparameter (vor allem Termin, Qualität und Kosten) vereinbart werden.

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Wie verhält es sich mit dem Urheberrrecht von Übersetzungen?


ANTWORT: ÜbersetzerInnen haben ein Urheberrecht an ihren Übersetzungen und sollten darauf achten, dass in Publikationen ihr Name genannt wird.

Der Oberste Gerichtshof befasste sich im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit betreffend Namensnennung des Übersetzers auch mit grundsätzlichen Fragen des Urheberrechtschutzes an Übersetzungen. Er führte dazu unter anderem aus:

Gemäß § 5 Abs. 1 UrhG werden Übersetzungen und andere Bearbeitungen, soweit sie eigentümliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, unbeschadet des am bearbeiteten Werk bestehenden Urheberrechts, wie Originalwerke geschützt. Im Regelfall ist jede von einem Menschen erstellte Übersetzung eine Bearbeitung, weil die Übertragung in eine andere Sprache aufgrund der idiomatischen Verschiedenheit – von ganz außergewöhnlichen Fällen abgesehen – eine individuelle Leistung des Übersetzers erfordert, es sei denn, dass es sich um einfachste Texte handelt. Vereinfacht wird man sagen können, dass als Normalfall die Übersetzung eines geschützten Textes (Werkes oder Werkteiles) selbst geschützt ist.

REFERENZEN: Sie können darüber auch in den folgenden Ausgaben des Mitteilungsblattes nachlesen: 2/2001 2/2002 und 4/2002.

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News:
Hieronymusfest, 30.09.2010, Literaturhaus, Wien

Fortbildung: Medizin, 08.10.2010, Wien

Fortbildung: Medizin, 06.11.2010, ITAT, Graz

Ihre Fragen, Anregungen oder Kommentare erreichen uns unter: info@universitas.org