Der Verband
... wurde am 29. Juni 1954 in Wien unter dem Namen "Österreichischer Dolmetscherverband UNIVERSITAS" mit dem Untertitel "Vereinigung der akademischen Übersetzer und Diplom-Dolmetscher" gegründet. Ein Jahr zuvor waren sowohl die FIT (Fédération Internationale des Traducteurs) als auch die aiic (Association Internationale des Interprètes de Conférence) entstanden. Die Bezeichnung UNIVERSITAS ging auf eine Anregung von Dr. Viktor Petioky zurück und sollte auf die Verbundenheit der Gründer und überwiegenden Zahl der Mitglieder mit der Universität hinweisen. Im Zusammenhang mit der Reform des Übersetzer- und Dolmetscherstudiums in Österreich durch die Studienordnung 1972 wurde der Name des Vereins 1975 abgeändert und lautet seither: "Österreichischer Übersetzer- und Dolmetscherverband UNIVERSITAS". 2008 schlug der Vorstand ein Namensänderung vor, die von der Vereinspolizei (ZVR: 526397458) gemeinsam mit einer Statutenändern Anfang 2009 bestätigt wurde. Der Verband nennt sich nun:
UNIVERSITAS Austria
Berufsverband für Dolmetschen und Übersetzen
Interpreters' and Translators' Association
UNIVERSITAS Austria ist Gründungsmitglied der
Translationsplattform, dem Zusammenschluss der österreichischen Berufsverbände im Bereich Dolmetschen und Übersetzen (Launch 30.09.09).
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Statuten
Den Statuten gemäß hat die UNIVERSITAS Austria unter Artikel 2 ihrer Statuten "Zweck des Vereines" als ein unpolitischer und nicht auf Gewinn gerichteter Verband die Aufgabe, den Zusammenschluss der ÜbersetzerInnen und DolmetscherInnen Österreichs zur Wahrnehmung ihrer Standes- und Berufsinteressen zu bewirken. Es obliegt ihr daher insbesondere (a) die Vertretung der gemeinsamen Standes- und Berufsinteressen der Mitglieder im In- und Ausland, vor allem durch Aufklärung der Öffentlichkeit über die Qualifikation universitär ausgebildeter ÜbersetzerInnen und DolmetscherInnen, durch Wahrung und Schutz des Standesansehens sowie durch Ausarbeitung von Richtlinien für die Erbringung von translatorischen Leistungen; (b) die Förderung und Pflege der wissenschaftlichen Arbeit auf allen das Übersetzen und Dolmetschen sowie die Sprachausbildung betreffenden Gebieten im Zusammenwirken mit den translationswissenschaftlichen Ausbildungsstätten an Österreichs Universitäten.
Zur Erreichung dieser Ziele trifft der Verein insbesondere folgende Maßnahmen: (a) Herstellung und Pflege dauernder Verbindungen zu interessierten Wirtschaftskreisen sowie privaten und öffentlichen Stellen des In- und Auslandes; (b) Veranstaltung von Zusammenkünften, Bildung von Arbeitsausschüssen, Herausgabe von Veröffentlichungen, insbesondere einer Verbandszeitschrift, Unterstützung der Bibliotheken der translationswissenschaftlichen Ausbildungsstätten an Österreichs Universitäten, Vertretung der Interessen der Mitglieder bei den öffentlichen Behörden, wie etwa durch die Erstellung von Gutachten bzw. die Überreichung von einschlägigen Eingaben und das Vorgehen gegen unlauteren Wettbewerb.
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Mitglieder
Mitglieder des Vereines sind ordentliche Mitglieder, Jungmitglieder, Ehrenmitglieder, fördernde Mitglieder und Freunde des Verbandes. Ordentliche Mitglieder können Personen werden, die an einer österreichischen Universität ihr Studium gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen mit dem entsprechenden Diplom abgeschlossen haben; ebenso wie Personen, die im Ausland ein Hochschulstudium mit dem Erwerb eines Grades abgeschlossen haben, der einem österreichischen Diplom gleichgehalten werden kann. Ebenso können auch Personen ordentliche Mitglieder werden, die ohne ein Übersetzer- oder Dolmetscherstudium an einer Hochschule vollendet zu haben, aufgrund ihrer Tätigkeit und Erfahrung anerkennenswerte Leistungen als Übersetzer oder Dolmetscher aufweisen können.
Ordentliches Mitglied der UNIVERSITAS Austria wird man nach Genehmigung eines entsprechenden Aufnahmeantrags durch den Vorstand und Bezahlung des Mitgliedsbeitrags für das laufende Jahr. Der Vorstand prüft bei seiner Entscheidung, ob die in den Statuten geforderten Voraussetzungen erfüllt sind.
Per 13.05.09 war der Mitgliederstand wie folgt:
473 ordentliche Mitglieder
105 Jungmitglieder
11 Freunde des Verbands
14 Ehrenmitglieder
Gesamtmitgliederstand: 603
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Organe
Die UNIVERSITAS Austria verfügt über folgende Organe: Vollversammlung, Vorstand, RechnungsprüferIn und Schiedsgericht. Die ordentliche Vollversammlung findet alljährlich innerhalb der ersten vier Monate nach Beginn des Kalenderjahres statt. Eine außerordentliche Vollversammlung kann durch Beschluss des Vorstandes einberufen werden, wenn dies die Führung der Geschäfte erfordert. Sie muss einberufen werden, wenn die von der Vollversammlung under Angabe von Gründen und der gewünschten Tagesordnung beim Vorstand schriftlich beantragt wird.
Der Vorstand umfasst mindestens 10 und höchstens 15 Mitglieder und wird von der Vollversammlung für die Dauer von zwei Jahren mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Er besteht aus PräsidentIn, VizepräsidentIn, GeneralsekretärIn und einem/r StellvertreterIn, KassierIn, JungmitgliedervertreterIn sowie vier bis neun Vorstandsmitgliedern ohne statutenmäßig festgelegte Funktion, die für verschiedene Fachgebiete zuständig sind. Die dzt. Besetzung der Funktionen finden Sie unter dem Menüpunkt "Vorstand und Sekretariat".
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